Bundesnetzagentur will IP-Bitstrom-Zugang regulieren

02.05.2006
Die Telekom-Konkurrenten sollen Qualität und Band- breite ihrer DSL-Dienste selbst bestimmen können.

Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Regulierungsverfügung für den Bitstrom-Zugang auf Basis des Internet Protocol (IP-Bitstrom-Zugang) zur nationalen Konsultation veröffentlicht.

Spielraum für DSL-Angebote

Laut Chefregulierer Matthias Kurth will die Bundesnetzagentur die Deutsche Telekom beim vornehmlich für den Breitband-Massenmarkt gedachten IP-Bitstrom-Zugang zu einem diskriminierungsfreien Angebot verpflichten. Die dafür geforderten Gebühren muss sich der Carrier vorab von der Behörde absegnen lassen.

Zurzeit können alternative Netzbetreiber ihre Netzinfrastruktur - sofern sie nicht die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) komplett übernehmen - nur an einem von 51 ATM-Netzknoten (Layer 2) für den ATM-Bitstromzugang oder 73 Points of Presence (POP) (Layer 3) für den IP-Bitstrom-Zugang mit dem Datennetz der Telekom zusammenschalten.

Die Provider sparen sich so zwar die Kosten für zusätzliche Hardware an den Vermittlungsstellen. Im Gegenzug stellt die Telekom diese Transportleistung der DSL-Daten zwischen den Vermittlungsstellen und den Netzknoten den angeschlossenen Netzbetreibern allerdings auch in Rechnung. Außerdem ist es den Providern nicht möglich, die Qualität ihrer Dienste sowie die Bandbreite selbst zu bestimmen, um sich von den DSL-Vorleistungsprodukten der Telekom zu differenzieren.

Telekom protestiert

Die Telekom argumentiert hingegen, dass sie den Konkurrenten mit DSL-Resale bereits seit zwei Jahren ein marktorientiertes Bitstream-Access-Angebot offeriere. Zusammen mit Vorleistungsangeboten im Bereich des IP-Transportnetzes könnten Wettbewerber komplette Breitbandangebote gestalten und vermarkten, erklärt der Regulierungsexperte der T-Com, Frank Schmidt. (mb)