Billig-Flatrate für Kommunen ist rechtswidrig

Bundesnetzagentur stoppt Dumping-Tarif von T-Systems für Kommunen

31.01.2008
Aus Sicht der Bundesnetzagentur beeinträchtigt die Super-Flatrate T-VPN Kommunen Rheinland Pfalz "die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise".

Die Bundesnetzagentur bezog sich damit auf den "T-VPN Kommunen Rheinland Pfalz" genannte Vertrag von T-Systems. In diesem räumt die Geschäftskundensparte der Deutschen Telekom unter anderem rheinland-pfälzischen Kommunen für 483 Euro monatlich die Nutzung von 30 Kanälen, inklusive aller Verbindungsminuten für Orts-, Fern-, Auslands- und Mobilfunkgespräche sowie DSL-Verbindungen ein. Rechnerisch kommt dies einer Super-Flatrate für 16,10 Euro pro Kanal gleich, so der Bundesverband der regionalen Telekom-Gesellschaften (Breko-Verband).

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung kam die Bundesnetzagentur zu dem Schluss, dass T-Systems damit seine Marktmacht ausnutzt. Das Unternehmen versuche, "durch gezielt kostenunterdeckende Angebote Wettbewerber vom Markt zu verdrängen und so den Wettbewerb zu behindern", so die Begründung. Für besonders bedenklich hält die Behörde das Vorgehen auch deshalb, weil T-Systems bewusst die Zwangslage der Öffentlichen Hand ausnutze, durch Ausschreibungen das günstigste Angebot ermitteln zu müssen. "Das Angebot entfaltet damit eine auf Verdrängung der Wettbewerber im öffentlichen Sektor gerichtete Sogwirkung", so die Bundesnetzagentur weiter. Der Tarif richte sich "gezielt an Branchen oder Berufsgruppen, die bislang typische Business-Kunden regionaler Wettbewerbsunternehmen sind." Als Konsequenz entschied die Behörde, dass die von T-Systems mit ihren Endkunden vereinbarten Entgelte unwirksam sind und untersagte weitere Vertragsabschlüsse auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages.

Bei der Behandlung der Missbrauchsanträge war Eile geboten, denn die "Endkundenverbindungsmärkte" fallen künftig aus der Regulierung heraus, berichtet der Breko-Verband. Die Bundesnetzagentur habe dann kaum noch Möglichkeiten, gegen Dumping und Quersubventionierungen vorzugehen. Nach Informationen des Verbands haben nicht nur die Öffentliche Hand, sondern auch weitere Verwaltungen diese Dumpingangebote erhalten. (mb)