Bundeskammer erstellt Software-Richtlinien

14.11.1986

WIEN (apa) - Qualitätsrichtlinien für Computerprogramme gibt es jetzt auch in Österreich. Sie wurden von den zuständigen Fachgremien für EDV und Maschinenhandel in der Bundeskammer ausgearbeitet. Damit sollen Computeranwender die Möglichkeit erhalten, die Software beim Kauf auf ihre praktische Verwendung zu prüfen. Bislang, so Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender des Arbeitskreises "Softwaredeklaration", habe der Anwender ein Programm, das er beispielsweise für die Textverarbeitung einsetzen wollte, als "Katze im Sack" kaufen müssen.

Die neuen Qualitätsrichtlinien sollen nun für mehr Transparenz sorgen. "Der Käufer eines Computerprogramms", so Paul Michal, Vorsitzender der Berufsgruppe Datenverarbeiter, "kann anhand einer beigefügten Liste feststellen, was die Software kann und was nicht." Allerdings stehe dem Verkäufer frei, seine Software zu deklarieren. Deshalb könnten noch Jahre vergehen, bis alle Softwareprodukte nach den Richtlinien der Bundeskammer ausgewiesen sind.