Verfahren an Wirtschaftsstrafkammer zurückverwiesen:

Bundesgerichtshof hebt Wagner-Urteile auf

17.08.1979

BERLIN (vwd) - Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Berlin hat die Urteile im "Wagner-Computer-Prozeß", dem größten und aufwendigsten Wirtschaftsstrafverfahren der Nachkriegszeit in Berlin, aufgehoben und das Verfahren an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin zurückverwiesen.

Der frühere Chef der Wagner-Computer-Gruppe, Dr. Günter Wagner, war im Januar 1978 wegen Untreue in Verbindung mit versuchtem Betrug zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte sich der Gesamtschaden auf mehr als 100 Millionen Mark belaufen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Wagner und drei weiteren Angeklagten Untreue in besonders schweren Fällen zum Nachteil von Berlin-Abschreibungsgesellschaften in Form der GmbH & Co. KG, Betrug und versuchten Betrug zum Nachteil des Finanzamtes sowie Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu vorgeworfen. Wagner hatte Revision beim BGH beantragt.

Im Beschluß des Strafsenats des BGH heißt es unter anderem, daß die Urteilsgründe des Landgerichts nicht ausweisen, daß die Angeklagten den Anlegergesellschaften einen Nachteil zugefügt haben. Da das Urteil zwischen Untreue und versuchtem Betrug jeweils Tateinheit angenommen habe, ergreife die Aufhebung des Schuldspruchs in den Fällen der Untreue auch die Verurteilung wegen versuchten Betrugs.