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Bundesgericht lehnt Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber ab

14.06.2007
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch Eilanträge von vier Mobilfunknetzbetreibern im Zusammenhang mit Klagen gegen die Regulierung des deutschen Mobilfunkmarktes abgelehnt.

Sie wollten erreichen, dass wie bisher so genannte Terminierungsentgelte für Anrufe in ihr Netz ausgehandelt werden. Die Bundesnetzagentur hatte am 30. August vergangenen Jahres beschlossen, dass diese Entgelte vorab genehmigt werden müssen. Dabei handelt es sich um eine wichtige Einnahmequelle für die Mobilfunkfirmen T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus und die Telefonica-Tochter O2.

Klagen der Anbieter hatte das Verwaltungsgericht Köln in erster Instanz stattgegeben. Die Betreiber wollten nun mit ihren Eilanträgen erreichen, dass bis zur endgültigen Entscheidung alles beim Alten bleibt. Mit der Ablehnung der Eilanträge solle ein Hin und Her vermieden werden, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Angesichts der komplizierten Materie sollten die Revisionsverfahren abgewartet werden. Ein Termin dafür stehe noch nicht fest. (dpa/tc)