Möglichkeiten der Betriebsprüfung werden ab 1. Januar 2002 erweitert

Bundesfinanzministerium sucht Online-Steuerbetrüger

10.08.2001
MÜNCHEN (jm) - Das Bundesfinanzminsterium (BMF) plant, Steuerbetrügereien durch Firmen, die im Internet tätig sind, einen Riegel vorzuschieben. Hierzu liegt ein Gesetzesentwurf vor, der die zentrale Suche im Internet nach solchen Unternehmen ermöglichen soll. Ab dem 1. Januar 2002 tritt zudem ein Gesetz in Kraft, das Betriebsprüfern den Zugriff auf Daten auch an den PCs in den Unternehmen der Steuerpflichtigen erlaubt.

Berichte in den Medien hatten für Verwirrung gesorgt, weil sie suggerierten, das BMF plane möglicherweise, auf Datenbestände von Unternehmen in rechtlich nicht abgesicherter Weise zuzugreifen.

Hierzu sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, ihre Behörde werde keinesfalls ohne das Wissen von Unternehmen deren betriebswirtschaftliche Daten einsehen. Vielmehr bewege man sich innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten, die durch die Betriebsprüfungs- und Abgabenordnung vorgegeben seien.

Seit dem 1. Januar 2000 gebe es diesbezüglich eine Neuregelung des Gesetzes "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen". Diese tritt ab dem 1. Januar 2002 in Kraft. Darin sind Grundsätze festgelegt, welche Möglichkeiten eine Betriebsprüfung für ihre Untersuchungen besitzt. Neu sei ab Anfang 2002, dass ein Unternehmen, welches seine Buchführung und seine steuerlich relevanten Daten aus der Lohnbuchhaltung und der Bilanzbuchhaltung auf PCs verarbeitet, diese digital vorgehaltenen Daten den Betriebsprüfern nicht nur als Papierausdruck, sondern auch direkt am Rechner zugänglich machen muss.

SteuerverkürzungsbekämpfungEin ganz anderer Sachverhalt liegt bei dem Entwurf eines weiteren Gesetzes vor, dem Finanzexperten des BMF den sehr eingängigen Namen "Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und anderen Steuern" oder kurz "Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz" verpasst haben. Hiermit soll dem Bundesamt für Finanzen in Bonn die zentrale Verantwortung zugesprochen werden, im Internet nach solchen Firmen zu suchen, die den Finanzbehörden steuerrechtlich nicht gemeldet sind, trotzdem aber Geschäfte im Web tätigen.

Grundlage des Entwurfs ist der Umstand, dass die Steuerhoheit in Deutschland bei den 16 Bundesländern liegt, im Bundesgebiet also bei 16 Steuerverwaltungen. Diese müssen bislang unabhängig voneinander das Internet nach steuerbetrügerisch agierenden Firmen durchforsten. Um die Suche nach steuerrechtlich nicht gemeldeten Unternehmen zu rationalisieren, soll die Zuständigkeit hierfür von Länderebene in die zentrale Verantwortung des Bundesamts für Finanzen wechseln. Um diese Verschiebung der Zuständigkeit zu legitimieren, wurde nunmehr ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht.

Dieter Ondracek, Vorsitzender der Steuer-Gewerkschaft, erklärte, das Bundesamt für Finanzen werde bei seiner Suche nach Firmen im Internet prüfen, ob ein Online-Auftritt unternehmerischen Zwecken diene. Das sei der Fall, sobald eine Firma etwas im Internet anbietet. Ob ein Unternehmen mit seinem Angebot aber überhaupt ein Geschäft macht und wie viel, das wiederum müsse dann die zuständige Finanzbehörde prüfen, an die das Bundesamt meldet, welches Unternehmen steuertechnisch nicht gemeldet sei.

Ondracek sagte, Stichproben von Steuerverwaltungen der Länder hätten ergeben, dass sehr viele der im Internet anbietenden Unternehmen steuerrechtlich überhaupt nicht erfasst sind.