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Bundesagentur für Arbeit weist Manipulationsvorwurf zurück

25.02.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wehrt sich gegen die Kritik an ihrer Online-Jobbörse und den Vorwurf, bei der Vergabe gemauschelt zu haben. Die Nürnberger Behörde war erneut in die Schusslinie geraten, weil bekannt wurde, dass der Bundesrechnungshof (BRH) in einem Bericht schwere Mängel am Virtuellen Arbeitsmarkt gerügt hatte (COMPUTERWOCHE berichtete), zu dem auch die Online-Jobbörse gehört.

Die Behörde bestätigt zwar die Prüfergebnisse des BRH, weist aber darauf hin, dass der Bericht vom Juli 2004 stamme. Die darin aufgezählten Defizite des Virtuellen Arbeitsmarktes seien zum Teil bereits abgestellt oder würden durch das interne EDV-System "Verbis" (Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem) korrigiert. Seit der Prüfung durch den BRH im Sommer vergangenen Jahres habe die BA den Virtuellen Arbeitsmarkt und insbesondere die Online-Jobbörse weiterentwickelt. Im Dezember 2004 sei die Jobbörse um zahlreiche Funktionen erweitert. Dadurch habe sich auch die vom BRH kritisierte Benutzerfreundlichkeit und Suchfunktion verbessert.

Der Virtuelle Arbeitsmarkt besteht aus den vier Elementen Internet-Auftritt, Online-Jobbörse, Jobroboter und dem internen

DV-System Verbis. Nach Angaben der Behörde könne der Virtuelle Arbeitsmarkt seine vollständige Wirkung aber erst erzielen, wenn mit der im November dieses Jahres beginnenden Einführung von Verbis alle vier Komponenten vollständig implementiert seien.

Zum Vorwurf der Mauschelei heißt es aus Nürnberg, dass die Kritik des BRH an Auftragsvergabe, Kostenkontrolle und Projektsteuerung nichts Neues sei. Der BA-Vorstand habe dieses Problem bereits vor einem Jahr festgestellt und das Projekt einer umfangreichen Prüfung unterzogen. Die Vorwürfe, der Verwaltungsrat sei bei der Auftragsvergabe für den Jobroboter getäuscht worden, sind falsch. Auch sind, so die BA, keine Sitzungsprotokolle verschwunden oder Dokumente manipuliert worden. Weder der BRH noch die Innenrevision der BA würden solche Vorwürfe erheben. Der Verwaltungsrat wurde der Behörde zufolge am 8. Dezember

2003 über die Auftragsvergabe informiert. Die von der Innenrevision festgestellten formalen Mängel bei der Auftragsvergabe hätten außerdem nicht zu einer Erhöhung der Kosten für den Jobroboter geführt. Der jetzt eingesetzte Jobroboter sei fachlich besser und wirtschaftlicher als Alternativangebote. (pg)