Innerbetriebliche Datenschutzbeauftragte bis 1. 7. 77. Datensicherungs-Maßnahmen bis 1. 1. 79.

Bundes-Datenschutzgesetz verabschiedet

19.11.1976

BONN - Bundestag und Bundesrat verabschiedeten das "Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundes-Datenschutzgesetz-BDSG)". Nachdem am Mittwoch, dem 10. November, der Gesetzesentwurf nur mit den Stimmen der Regierungskoalition den Bundestag passierte, war bis zum letzten Moment unklar, ob am Freitag, dem 12. November, im Bundesrat die Mehrheit der CDU/CSU-regierten Länder das BDSG doch noch ablehnen würde. Indes, die große Politik begünstigte das "Jahrhundert-Gesetz": Die Länder Niedersachsen Saarland, in denen bekanntlich CDU-Regierungen der FDP Koalitionsangebote machen, stimmten für das Gesetz aus dem Ressort des FDP-Innenministers Maihofer.

Kritik als Indiz für Kompromiß

Im Bundestag hatte der Berichterstatter des Innenausschusses Dr. Frank Haenschke (SPD) betont, daß das Bundes-Datenschutzgesetz Ausgangsbasis für ein umfassendes Datenschutzrecht bereichsspezifischer Ergänzungen sein solle. Die Tatsache, daß das Gesetz von allen Seiten kritisiert wurde, könne auch als Indiz dafür gewertet werden, daß ein vernünftiger Kompromiß schließlich gefunden wurde. Der Sprecher der Opposition, Johannes Gerster (CDU), kritisierte im Bundestag, daß es auch bei Verabschiedung des BDSG weiterhin freie Daten geben werde, daß der Datenausschuß innerhalb der öffentlichen Verwaltung zusätzlich erschwert werden sollte, daß "sensitive Daten", etwa aus dem Bereich Medizin und Strafvollzug, nicht gesondert geschützt würden und daß es zu hohe Kosten für die Kontrollinstanzen geben werde.

Spannung bis zur letzten Minute

Dieselben Gründe wurden zwei Tage später im Bundesrat vom Land Bayern nochmals vorgetragen: Zu wenig Datenschutz, der zu viel kostet. Der nordrhein-westfälische Innenminister Hirsch (FDP) erwiderte, daß ein Aufschieben die späteren Kosten für den Datenschutz nur verteuern würde.

Mit Spannung wurde dann die Abstimmung erwartet, denn bis zum Schluß blieb alles offen. Als die Vertreter des Saarlandes und Niedersachsens per Handzeichen zustimmten, fiel auf der Bank der Regierungsbeobachter manchem ein Stein vom Herzen, denn über sieben Jahre lange Bemühungen um ein Bundesdatenschutzgesetz führten schließlich so doch noch zum Erfolg. Ein "Nein" bei dieser Abstimmung hätte zur Folge gehabt, daß ein neuer Gesetzesentwurf im neuen 8. Bundestag erneut durch drei Lesungen hätte gehen müssen.

Das Gesetz tritt am 1. 1. 78 in Kraft - mit drei Ausnahmen: Bereits am Tage nach der Verkündung im Bundes-Gesetzblatt können Verordnungen zur Durchführung der Verwaltung (Gebührensätze etc.) erlassen werden. Bereits bis zum 1. 7. 77 ist der Bundes-Datenschutzbeauftragte zu bestellen und müssen Privatfirmen einen innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten ernennen. Über zwei Jahre, bis zum 1. 1. 79, bleibt den Anwendern Zeit, Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten.