Steuerrückzahlung für Entwicklungsprojekte

Bund wird innovative IT-Unternehmen steuerlich begünstigen

27.12.2019
Von 
Jens Gieseler arbeitet als freier Journalist in Tübingen.
Für Softwareunternehmen ist es bisher eher schwierig, Fördermittel für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) zu bekommen. Grund: Die Gutachter erkennen meist keine technischen Risiken in der Entwicklung und lehnen die Zuschussanträge ab. Nun bekommt die IT-Branche eine neue Möglichkeit, um innovative Projekte zu fördern.

Ab dem neuen Jahr können Unternehmen FuE-Personalausgaben rückwirkend steuerlich geltend machen. Die steuerliche Zulage muss zwar ebenfalls beantragt werden. Allerdings werden die Anforderungen vermutlich geringer sein.

Ein anderer immenser Vorteil gegenüber der klassischen Projektförderung ist, dass innovative Projekte sofort begonnen werden können. Bei der bisher üblichen Förderung dagegen müssen Betriebe zunächst einen sehr umfangreichen Antrag stellen und mit dem Projektstart bis zur Bewilligung der Gelder warten. Das kann sich über Monate hinziehen und steht den schneller werdenden Entwicklungszyklen der Wirtschaft und agiler Projektarbeit entgegen.

5 Milliarden Euro Zulage

Die Bundesregierung stellt ab 2021 für vier Jahre fünf Milliarden Euro in Aussicht. Pro Jahr und Unternehmen ist der Betrag auf 500.000 Euro gedeckelt. So will der Bund verhindern, dass Konzerne den Großteil der Fördermittel beanspruchen, denn auch die in der IT-Industrie weit verbreiteten kleineren und mittelständischen Betriebe sollen von der steuerlichen Neuregelung profitieren. Trotzdem rät Michael Zahm, Geschäftsführer von Partner für Innovation und Förderung (PFIF) kleineren und mittleren Unternehmen zu prüfen, ob sich der Aufwand für kleinere Förderbeträge lohnt.

Trotz der in Aussicht gestellten Förderbeiträge, sollten kleine und mittlere Unternehmen abwägen, ob sich der Aufwand lohnt.
Trotz der in Aussicht gestellten Förderbeiträge, sollten kleine und mittlere Unternehmen abwägen, ob sich der Aufwand lohnt.
Foto: Doucefleur - shutterstock.com

Nachteil des sogenannten Forschungszulagengesetzes, das der Bundestag Anfang November verabschiedete: Der Bund fördert nur die Personalkosten plus einem Aufschlag von 20 Prozent für die Lohnnebenkosten sowie Auftragsentwicklungen, nicht aber Material, Reisekosten oder Geräte. Wesentlich ist, dass sich die IT-Unternehmen entscheiden müssen, ob sie auf die klassische Projektförderung setzen oder die steuerliche Förderung. Denn eine Doppelförderung für ein FuE-Projekt ist ausgeschlossen.

5 Tipps für die Antragssteller

1. Die steuerliche Förderung ersetzt nicht die Projektförderung, denn bei letzterer können Unternehmen deutlich höhere Zuschussquoten von bis zu 60 Prozent beantragen und weitere Kostenblöcke ansetzen. Deshalb ist über die bekannten Zuschussprogramme eine höhere Förderung möglich, auch wenn diese Mittel der Versteuerung als außergewöhnlicher Ertrag unterliegen und deshalb nachträglich deutlich reduziert werden. Für Software-Unternehmen bedeutet das, vor Projektstart erst zu prüfen, ob ein lukrativerer Zuschuss beantragt werden kann. Falls das nicht möglich oder sinnvoll ist, können sie die Steuerzulage beantragen. Dies ist auch für abgelehnte Zuschussprojekte möglich.

2. Die steuerliche Zulage muss ebenfalls beantragt werden. Allerdings werden die Anforderungen gegenüber der klassischen Projektförderung weniger bürokratisch sein. Auch wird der Innovationsanspruch vermutlich geringer sein, als für die Projektförderung - so die bisherige Erfahrung aus anderen EU-Ländern. Als Faustformel könnte sich erweisen, dass sich ab vier Personen in der Forschung und Entwicklung der bürokratische Aufwand für Antrag und Nachweis finanziell lohnt, vermutet Zahm.

3. Trotz vermutlich niedrigeren Anforderungen muss das Vorhaben grundsätzlich der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung oder der experimentellen Entwicklung dienen, sagt der Förder-Versteher aus Lahr bei Freiburg. Es reicht voraussichtlich keine Optimierung bereits bestehender Software.

4. Größter Unterschied der beiden Fördervarianten ist, dass die steuerliche Förderung jährlich rückwirkend - nach Abschluss des Geschäftsjahres der Firma - beantragt werden muss. Der Entwickler von Software muss die Projektkosten für das Finanzamt nachvollziehbar dokumentieren und von anderen geförderten Projekten abgrenzen können, sagt Zahm und empfiehlt Unternehmen, ab Anfang kommenden Jahres, eine entsprechende Kostenerfassung zu beginnen: Also sämtliche Stunden des Personals inklusive der Führungskräfte bis zum Geschäftsführer für laufende FuE-Projekte zu dokumentieren.

5. Ein großer Nachteil der steuerlichen Förderung: Die Gelder stehen den Unternehmen deutlich später über eine Steuerreduzierung als bisherige Zuschüssezur Verfügung, die Kosten müssen somit länger vorfinanziert werden. Um Planungssicherheit zu gewinnen, rät der Experte deshalb, möglichst früh eine Bescheinigung zu beantragen, die die Förderfähigkeit der Projekte vorabbestätigt.

Mit der steuerlichen Förderung werden auch Auftragsforschungen beim Auftraggeber mit 25 Prozent gefördert - einfache Unteraufträge vermutlich nicht.

Michael Zahm, PFIF: "Die steuerliche Zulage erweitert ab Anfang kommenden Jahres die Finanzierungsmöglichkeiten von FuE-Projekten und ermöglicht dadurch zusätzliche Fördermittel."
Michael Zahm, PFIF: "Die steuerliche Zulage erweitert ab Anfang kommenden Jahres die Finanzierungsmöglichkeiten von FuE-Projekten und ermöglicht dadurch zusätzliche Fördermittel."
Foto: PFIF

Anwendungsbeispiel: Lukratives Förderinstrument

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Unterschiede: Ein mittelständischer Softwareentwickler mit 150 Mitarbeitern plant ein Entwicklungsprojekt über zwei Jahre. Der im Mittelstand eher typische Personalaufwand für ein Projekt liegt bei etwa 36 Personenmonaten, also 1,5 Personen pro Jahr. Damit ergeben sich Personalkosten in Höhe von rund 175.000 Euro. Aufgrund der Komplexität und zur Ergänzung interner Ressourcen bindet das Unternehmen zusätzlich spezialisierte Auftragnehmer ein, die 25.000 Euro kosten, etwa für die Entwicklung spezieller Softwaretools.

Als Benchmark zur Bewertung der steuerlichen Förderung wird das praxisnahe und flexible Mittelstandsförderprogramm des BMWi (ZIM) genommen: Bei ZIM werden übrige Kosten pauschal mit 100 Prozent der Personalkosten angesetzt, das umfasst etwa Sozialversicherungskosten, Reise- und Materialkosten sowie weitere Gemeinkosten. Zusätzlich können die externen Dienstleistungskosten bis zu einer Obergrenze angesetzt werden. Anders bei der steuerlichen Förderung: Hier werden nur pauschal 20 Prozent der Personalkosten als Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung berücksichtigt.

Projektkosten

ZIM-Förderung

steuerliche Zulage

Personal

175.000 €

175.000 €

Pauschale

175.000 €

35.000 €

FuE-Unteraufträge

25.000 €

25.000 €

berücksichtigte Kosten der jeweiligen Förderung

375.000 €

235.000 €

Förderbetrag

131.250 €

58.750 €

Pro Jahr (angenommen 50%)

65.624 €

29.375 €

Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Berechnungen:

Auch wenn die ZIM-Förderung im Beispiel nur bei 35 Prozent liegt - das Ergebnis ist eindeutig: Für ein derart typisches FuE-Projekt in einem mittelständischen Unternehmen ist das Förderinstrument ZIM wesentlich lukrativer, selbst nach der Versteuerung. Außerdem kann die Förderquote bei Kooperationen in ZIM sogar noch steigen.

Fazit von Michael Zahm: Eine qualifizierte Förderberatung ist ein erheblicher Erfolgsfaktor, damit Unternehmen eine optimale Finanzierung für ihre Projekte erhalten. Zumal durch Erfahrungen in der Antragstellung und Abwicklung die Erfolgsaussichten und der Umfang der Förderung optimiert werden. Die steuerliche Zulage erweitert ab Anfang kommenden Jahres die Finanzierungsmöglichkeiten von FuE-Projekten und ermöglicht dadurch zusätzliche Fördermittel. Allerdings bleibt die klassische Projektförderung aufgrund der hohen Förderquoten das primäre Instrument für High-Tech Forschungsprojekte. Interessant wird die steuerliche Förderung vor allem für Unternehmen, die bei hohem FuE-Aufwand bislang keine Förderung bekamen oder nur schwer - bei allen anderen wird sie wahrscheinlich eine interessante Ergänzung. Vor allem wenn es gelingt, den Verwaltungsaufwand für den Antrag und den Nachweis der geleisteten FuE-Stunden gering zu halten. Dann leistet das Forschungszulagengesetz einen Beitrag, dass FuE-Arbeitsplätze auch in der aktuell schwierigen Wirtschaftslage erhalten bleiben oder sogar ausgebaut werden.