Novellierung des Datenschutzgesetzes mit der Kandare:

Bull stellt BDSG-Maximalkatalog auf

20.06.1981

DÜSSELDORF (bi) - In einen Katalog harter Forderungen an den Gesetzgeber will Bundesdatenschützer Professor Hans Peter Bull auch solche Punkte aufnehmen, die von der Wirtschaft abgelehnt werden. Dies berichtete die "Wirtschaftswoche" und zitiert Bull, der nicht zu Abstrichen an seinen Gesetzesplänen bereit sei: "Ich kann nicht meine Forderung nach einem optimalen Gesetz danach ausrichten, was vielleicht akzeptiert wird."

Bull werde jetzt einen umfangreichen Katalog zur Novellierung des drei Jahre alten Bundesdatenschutzgesetzes vorlegen. Wie die "Wirtschaftswoche" annimmt, kann sich der Bundesdatenschützer auf die breite Unterstützung aller drei Bundestagsfraktionen stützen. Mit einem neuen Gesetzentwurf sei, das hoffe der Bonner Datenschutzbeauftragte, im Frühjahr 1982 zu rechnen.

Folgende Punkte seien für den Maximalkatalog unter anderem vorgesehen:

- Einführung eines verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruchs - Wegfall von Gebühren für Auskunftssuchende;

- Benachrichtigungspflicht, wenn aufgrund der Auswertung von bei Dritten gespeicherten Daten negative Entscheidungen getroffen werden;

- Erweiterung des Berichtigungsanspruchs auf Ergänzung;

- Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bei unbefugter Verwendung von persönlichen, geschützten Daten;

- Einer Weitergabe von persönlichen Daten durch Auskunfteien und Marktforschungsinstitute an Dritte kann der Betroffene widersprechen;

- Dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten sollte, so berichtet die "Wirtschaftswoche", nach Ansicht Bulls ein besonderer Kündigungsschutz gewährt werden.