Förderpolitik Green IT

Bürokratie statt schnelle Hilfe

04.12.2009
Von 
Jan-Bernd Meyer betreute als leitender Redakteur Sonderpublikationen und -projekte der COMPUTERWOCHE. Auch für die im Auftrag der Deutschen Messe AG publizierten "CeBIT News" war Meyer zuständig. Inhaltlich betreute er darüber hinaus Hardware- und Green-IT- bzw. Nachhaltigkeitsthemen sowie alles was mit politischen Hintergründen in der ITK-Szene zu tun hat.
Momentan gibt es noch wenig Nachfrage nach Fördergeldern für Green-IT-Projekte. Vielleicht liegt das daran, dass die Beantragung für solche staatlichen Finanzierungen einem Hindernislauf gleichkommt.

Um an staatliche Finanzspritzen für ein Green-IT-Projekt zu kommen, muss der Antragsteller zunächst seine IT-Umgebung analysieren. Dabei gilt es, ein paar Hürden zu überwinden - als erstes die deutsche Sprache. Das liest sich dann beispielsweise so: "Dieses Green IT Assessment kann durch freihändige Vergabe gemäß VOL/A §3 Nr. 4p auf Grund einer befristet bis 31.12.2010 geltenden Erlassregelung des BMVBS zur Konjunkturstärkung beauftragt werden. Die Dringlichkeit gemäß VOL/A § 3 Nr. 4f ist mit genannter Erlassregelung unterstellt."

Spätestens hier winken erste Antragswillige entnervt ab. Fördermittel zu bekommen scheitert manchmal allein daran, dass die Hinweise auf die Beantragung so verklausuliert formuliert sind, dass ein Normalsterblicher sie kaum versteht.

Florian König, Projektmanager im Green-IT-Beratungsbüro beim Bitkom e.V., kann das verstehen: "Ich weiß auch nicht, was das bedeutet. Aber ich kenne die, die das wissen, weil ich weiß, wer das geschrieben hat." Solch ein Privileg haben nur die wenigsten.

Prinzipiell, so König, müsse man zwei Fördermöglichkeiten unterscheiden, die für Green-IT-Projekte von Interesse sein können: die Spitzen- und die Breitenförderung. Erstere unterliegt strengeren Regeln.