Bifoa-Unternehmergespräch deckt Probleme auf:

Btx-Einsatz für Mittelstand noch heikel

27.01.1984

KÖLN (CW) - Als mittelstandsfeindlich kann Btx zwar nicht bezeichnet werden, jedoch besteht die Möglichkeit, daß sich bestehende Rechtsformen wie Wettbewerbsrecht oder auch die Gebührenordnung der Postbehörde in diesem Sinne auswirken. So lautet der Tenor eines kürzlich von der Bifoa in Zusammenarbeit mit dem RKW veranstalteten "1. Bildschirmtext-Unternehmensgespräches für den Mittelstand" in Köln.

Als Termin für die Inbetriebnahme von Btx wurde auf dieser Veranstaltung erneut der Mai dieses Jahres genannt. Gleichzeitig erwarteten die Referenten, daß Mitte des Jahres die ersten hochintegrierten Btx-Decoder auf den Markt kommen werden. Bodo Frahm, Btx-Projektleiter der Bundespost aus Bonn, verschönerte den verspäteten Einführungstermin dieser Technik mit dem Hinweis, daß ab Mitte nächsten Jahres Btx zum Ortstarif eingesetzt werden könne. Den allgemein zu geringen Kenntnisstand über dieses neue Medium prangerte der Bundesgeschäftsführer der Aktionsgemeinschaft wirtschaftlicher Mittelstand e. V. (AWM), Dr. H.J. Kurth, an. In seinem Vortrag wurde darüberhinaus deutlich, daß verschiedene Rechtsfragen, unter anderem auch zum Ladenschlußgesetz, in naher Zukunft angegangen werden müssen. Auch die als mittelstandsfeindlich gewertete Gebührenordnung bedarf entsprechender Korrekturen.

Als unzureichend bezeichnete Hubertus Tessar, Geschäftsführer der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels (HDE), die Situation auf dem Beratungssektor. Von 140 Agenturen, die sich mit Btx befassen seien nur 20 zu den wirklichen Experten zu zählen.