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BT scheitert mit Hyperlink-Klage gegen Prodigy

23.08.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Beim Versuch, sein umstrittenes US-Patent auf Hyperlinks zu Geld zu machen, ist British Telecom (BT) vor einem Bundesgericht in New York gescheitert. Richterin Colleen McMahon befand, der beklagte Online-Dienst Prodigy (gehört seit geraumer Zeit zu SBC) habe nicht in erkennbarer Weise gegen das sogenannte "Sargent-Patent" verstoßen oder Dritte zu einem solchen Verstoß angestiftet.

BT hatte sich 1976 in Großbritannien eine Technologie schützen lassen, von der das Unternehmen behauptet, sie sei die Basis für Hyperlinks, also die Verbindung von Web-Seiten im Internet. 1977 ließen die Briten das Patent auf die USA übertragen, wo es noch bis 2006 gilt. Bereits im Sommer 2000 hat BT die ISPs aufgefordert, Lizenzgebühren für die Nutzung der Technologie zu zahlen. Das hatten die betroffenen Unternehmen aber abgelehnt, woraufhin der britsche Konzern vor den Kadi zog. Prodigy war nach eigenen Angaben der erste kommerzielle ISP der Vereinigten Staaten und darob bevorzugtes Ziel der juristischen Attacke. (tc)