Brüssel beschließt Schutz für Daten im ePass

29.06.2006
Ein erweitertes Verfahren regelt die Lesezugriffe auf gespeicherte Pass- und Biometriedaten.

Die Europäische Kommission hat festgelegt, welches Verfahren für den Schutz von Daten auf den Chips des neuen elektronischen Reisepasses (ePass) zum Einsatz kommen soll. Die Wahl fiel auf Extended Access Control (EAC). Nach Ansicht von Peter Altmaier, Parlamentarischer Staatssekratär im Bundesministerium des Innern, ist die Technik "hochsicher" und schützt die Reisedokumente vor Fälschung und Missbrauch. Deutschland könne nun mit den Vorbereitungen für die zweite Stufe der Einführung des ePass beginnen. Diese soll im kommenden Jahr umgesetzt werden.

Derzeit sind die in den elektronischen Reisepässen hinterlegten Informationen (Passdaten und ein Gesichtsbild) durch die so genannte Basic Access Control (BAC) gesichert. Solche Pässe werden seit November 2005 ausgegeben.

EAC wurde maßgeblich vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt und verfügt gegenüber BAC über zusätzliche Verschlüsselungsmechanismen. Außerdem sieht es die Möglichkeit vor, selektiv Berechtigungen für Pass-Lesegeräte an Grenzkontrollen zu vergeben. So lasse sich festlegen, ob ein Gerät zum Beispiel auf digital gespeicherte Fingerabdrücke zugreifen darf. (ave)