Broschüre "Neuregelung der Künstlersozialabgabe" von LexisNexis erhältlich

20.06.2007
Von 
Diego Wyllie hat Wirtschaftsinformatik an der TU München studiert und verbringt als Softwareentwickler und Fachautor viel Zeit mit Schreiben – entweder Programmcode für Web- und Mobile-Anwendungen oder Fachartikel rund um Softwarethemen.
Das Medienhaus für Recht und Wirtschaft LexisNexis Deutschland informiert in der Broschüre "Neuregelung der Künstlersozialabgabe" über Rechte und Pflichten von Unternehmen, die die Dienste eines selbstständigen Künstlers oder Publizisten in Anspruch nehmen.

Die Herstellung von Prospekten, die Gestaltung einer Webseite durch einen selbstständigen Webdesigner, das Design von Briefbögen durch einen selbstständigen Grafiker oder auch Auftritte von Musikern auf Betriebsfesten oder in Gaststätten reichen aus, um eine Abgabepflicht in die Künstlersozialkasse auszulösen. Das Problem: Viele Unternehmen wussten bisher von ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nicht. Für diese kann nun eine Betriebsprüfung auch ohne Beanstandungen seitens des Finanzamts unangenehm werden, denn ab dem 1. Juli 2007 wird auch die Deutsche Rentenversicherung aktiv. Bei Betriebsprüfungen durch die Träger der Rentenversicherung sollen die Anmeldung bei der Künstlersozialkasse und die Zahlung von Künstlersozialabgaben überprüft werden. Unternehmen drohen nach Angaben von Richard Gladiator,Verlagsleiters bei LexisNexis, Bußgelder von bis zu 50.000 Euro und hohe Nachzahlungen in die Künstlersozialversicherung. Betroffen sind alle Unternehmen, die als Verwerter regelmäßig künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen Dritter nutzen und daher abgabepflichtig im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind. Freiberufliche Künstler und Publizisten sind in Deutschland seit 1983 sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden zur Hälfte von den Versicherten und zur Hälfte über einen Bundeszuschuss und eine Künstlersozialabgabe finanziert. An der Finanzierung der Künstlersozialabgabe sind auch die Verwerter beteiligt. Unternehmer, die die Dienste eines selbstständigen Künstlers oder Publizisten in Anspruch nehmen, haben die Künstlersozialabgabe zu entrichten.

In der 80 Seiten in DIN-A5-Format umfassenden Broschüre werden die Höhe und Fälligkeit der Künstlersozialabgabe sowie der Ablauf der neuen Beitragsüberwachung durch die Träger der Rentenversicherung anschaulich dargestellt. Dazu enthält sie Tipps und Hinweise für die praktische Umsetzung. Die Broschüre kostet knapp 20 Euro und kann bei LexisNexis bestellt werden.