Zweite Phase der Anpassung an die Cocom-Liberalisierung

Briten legen die Latte für Osteuropa-Exporte niedriger

31.08.1990

LONDON (IDG) - Der Hard- und Software-Export von Großbritannien nach Osteuropa unterliegt ab sofort weit weniger strengen Regeln als bisher. Vor allem Lieferungen in die DDR sowie nach Polen, Ungarn und in die CSFR sollen einem britischen Regierungsbeschluß zufolge wesentlich erleichtert werden.

Bereits Ende Juni hatte das Vereinigte Königreich in einem ersten der Cocom-Reform folgenden Liberalisierungsschritt 30 Punkte von der nationalen Kontrolliste gestrichen. Die jüngsten Maßnahmen umfassen nun unter anderem die Freigabe von PCs mit Intel-386- und kompatiblen Prozessoren sowie mit maximal 32 MB Arbeitsspeicher. Nach wie vor ausgeschlossen sind grafikfähige Workstations.

Ein weiteres Cocom-adäquates Kriterium ist die Datenverarbeitungsrate (PDR): Alle Rechner, die nicht mehr als 275 Mbit/s verarbeiten, können ohne jegliche Lizenz die Insel verlassen. Lizenzpflichtig, aber im Prinzip genehmigungsfähig sind Computer mit Verarbeitungskapazitäten von bis zu 1000 Mbit/s. Hierunter fallen neben dem ICL-Mainframe 3980s und 486-basierten Systemen auch kleinere IBM-3090-Maschinen sowie Digital-Equipment-Rechner des Typs VAX 8830s.

Eigene Regelungen gibt es für Peripheriegeräte, die unabhängig von Zentraleinheiten exportiert werden sollen: Nicht genehmigungspflichtig sind demnach künftig nahezu alle Plattenspeicher bis 165 MB Kapazität , Bandspeicher bis zu 6250 bit pro Zoll, Tapestreamer mit Transferleistungen bis zu 16 Mbit/s, einmal beschreibbare optische Speicher (WORM-Disks) bis zu 3,2 GB und RAM-Disks bis zu zwei MB Kapazität.

Des weiteren genießen vollständige "Freizügigkeit" Modems mit einer Durchsatzfähigkeit bis zu 9600 Baud, Monitore mit nicht mehr als 256 Farbabstufungen und einer Auflösung bis 1280 x 1024 Bildpunkten so. wie Lokale Netze (LAN). Letztgenannte dürfen allerdings nicht über Gateways mit anderen Netzen verbunden sein.

Interessant gerade für die DDR dürfte auch das britische TK-Equipment sein: Nahezu problemlos wird künftig der Bezug digitaler PABX-Einrichtungen mit bis zu 512 Zeilen sein; lizenzierungspflichtig, vorbehaltlich einiger Beschränkungen aber auch -fähig sind paketvermittelnde Netze. Britische IT-Exporte nach Ostdeutschland benötigen künftig in keinem, Fall mehr eine individuelle Exportlizenz; vielmehr erwarten die Briten jetzt Endbenutzer Nachweise von der DDR-Regierung.