Breite Ablehnung von Rundfunkgebühren für PCs

25.09.2006
Von Dorothea Friedrich
Die pauschale Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" stößt auf massive Kritik.

So lehnen nach einer Umfrage des Hamburger Magazins "Stern" 80 Prozent der Bürger die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten geplante zusätzliche Gebühr ab. Von den Internet-Nutzern finden sogar 88 Prozent die Gebühr falsch. Für die Gebühr sprachen sich nur zwölf Prozent der Befragten aus.

In Abänderung ihrer ursprünglichen Pläne sollen laut einem Beschluss der ARD-Intendanten die Besitzer von Internet-fähigen PCs oder UMTS-Handys GEZ-Gebühren in Höhe von 5,52 Euro pro Monat zahlen.

Nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion schadet die Regelung vor allem kleinen und mittleren Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern. "Die Liberalen lehnen die neue Gebührenpflicht daher entschieden ab und fordern zumindest eine Verlängerung des Moratoriums", so der Vorsitzende der FDP-Kommission für Internet und Medien, Hans-Joachim Otto.

"Offensichtlich haben die 16 Bundesländer bei ihrer Zustimmung zum achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15. Oktober 2004 die Tragweite ihrer Entscheidung nicht erkannt und eine Definitionsänderung vorgenommen, die heute zur Gebührenfalle wird", kritisierte Andreas A. Sobotta, Hauptgeschäftsführer der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU in Niedersachsen. Ob per Büro-PC überhaupt Fernsehen oder Radio empfangen werde, spiele dabei keine Rolle. "Künftig reicht es schon aus, einen Computer mit Internet-Anschluss zu besitzen, um zahlen zu müssen. Besonders teuer kommt das kleinere Unternehmen und Selbständige zu stehen, die bisher keine herkömmlichen Empfangsgeräte bereithalten. Vielen Betrieben drohen darüber hinaus gar Mehrfachbelastungen, wenn Internet-fähige PCs in jeder Filiale vorhanden sind", so die Bedenken von Sobotta. Die Unternehmer hätten noch nicht einmal eine Wahl. "Seit dem vergangenen Jahr schreiben die Finanzämter die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Lohnsteuer-Anmeldung vor. Die Übermittlung der Sozialversicherungsmeldungen hat seit 2006 ebenfalls elektronisch zu erfolgen. Freiberufler und Klein-Gewerbetreibende werden durch die Finanzbehörden gezwungen, einen PC mit Internet-Zugang anzuschaffen und zu nutzen." Durch die Neufassung der Rundfunkgebühren würden diese Unternehmen quasi in eine Gebührenpflicht gedrängt, sagte Sobotta. Es handele sich also nur um eine pure Geldschneiderei.

"Eine Ausweitung der GEZ-Gebühren auf Geräte, die primär gar nicht dem Rundfunkempfang dienen, ist nichts weiter als eine mühsam kaschierte Abzocke", empörte sich Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW). Seit Jahren werde den Klein- und Mittelbetrieben die Nutzung des Internets für alle Geschäftsabläufe nahe gelegt. Jetzt solle die Wirtschaft für Einnahmeausfälle der GEZ aufkommen. Das sei ein Einfallstor für immer neue Gebühren, moniert Ohoven. (mb)