Arbeitsrecht

Brauche ich eine Genehmigung für virtuelle Veranstaltungen?

13.11.2020
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.
Bisher musste man sich die Teilnahme an der Konferenz oder Weiterbildung genehmigen lassen. Gilt das auch für kostenlose virtuelle Veranstaltungen, etwa Webinare?
Brauche ich eine Genehmigung, um an einer virtuellen Konferenz teilzunehmen? Claudia Knuth liefert die Antwort.
Brauche ich eine Genehmigung, um an einer virtuellen Konferenz teilzunehmen? Claudia Knuth liefert die Antwort.
Foto: Nattakorn_Maneerat - shutterstock.com

Arbeitsrechtlerin Claudia Knuth, Partnerin der Anwaltskanzlei Lutz/Abel in Berlin und Hamburg, antwortet: "Virtuelle Konferenzen oder Webinare erfordern keine Reiseantrag und sind auch in der Regel deutlich kürzer als gewohnte Präsenzveranstaltungen. Dennoch rate ich zum klassischen Vorgehen wie bei einer Präsenzveranstaltung. Also erst mit dem Vorgesetzten absprechen, ob man teilnehmen darf und auch ob man für diese Zeit von der Arbeit freigestellt wird.

Wie die Arbeitszeit ausgefüllt ist, bleibt auch bei Homeoffice und Online-Seminaren dem Weisungsrecht des Arbeitgebers vorbehalten. Auch gilt diese Freistellung nur für die aktiven Zeiten des Webinars oder der virtuellen Konferenz. Die virtuellen Pausen zählen grundsätzlich nicht dazu. Besteht daher beim Online-Seminar eine Stunde Mittagspause, kann der Arbeitgeber auch verlangen zwischendurch auch mal seine E-Mails zu lesen oder einen Kunden anzurufen. Die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes müssen weiterhin eingehalten werden.

Sollten derzeit noch Präsenztermine stattfinden und der Arbeitgeber hält eine Teilnahme des Arbeitnehmers für sinnvoll, ist dem auch weiterhin Folge zu leisten. Solange die Sicherheit des Arbeitnehmers gewährleistet ist, kann dieser auch nicht ohne weiteres ablehnen. Existiert eine virtuelle Alternative zur Veranstaltung, kann man verhandeln."

Claudia Knuth, Partnerin der Anwaltskanzlei Lutz/Abel in Berlin und Hamburg beantwortet Rechtsfragen in Zeiten von Corona.
Claudia Knuth, Partnerin der Anwaltskanzlei Lutz/Abel in Berlin und Hamburg beantwortet Rechtsfragen in Zeiten von Corona.
Foto: Claudia Knuth - Kanzlei Lutz Abel