Brandschutz-Merkblatt: "Klimaanlagen im RZ"

24.09.1976

München - Der RZ-Brand bei den Meteorologen in Offenbach (CW-Nr. 33/34 vom 13. August 1976 "PVC raus, Alarmschaltung rein") hat die Diskussion um die Brandschutzeinrichtungen erneut "entfacht". Auch Länder und Bundesbehörden beschäftigen sich jetzt mit diesem Thema. So enthält das vom Bundesministerium des Inneren herausgegebene Merkblatt "Klimatisierung von DV-Räumen und Nebenräumen - Stand 1. August 1976" Hinweise auf den Brandschutz im Zusammenhang mit dem Betrieb von Klimaanlagen, die von allgemeinem Interesse sein dürften. Für sehr wertvoll hält das rheinland-pfälzische Innenministerium besonders den Hinweis, daß eine automatische Kopplung zwischen dem Frühwarn-Brandmeldesystem und der Klimaanlage sowie der DV-Anlage erfolgen sollte - praktische Erfahrungen im eigenen Landesrechenzentrum führten zu dieser Empfehlung.

Interessenten können sich das Merkblatt kostenlos beim Bundesinnenministerium (H. Wortmann), 53 Bonn 7, Postfach, bestellen. uk

Auszug aus dem Merkblatt des Bundesinnenministeriums:

Brandschutz, Gefahrenbehandlung

Im Zusammenhang mit dem Betrieb von Klimaanlagen ist insbesondere folgendes zu beachten:

- beim Neubau sind DV-Räume und Nebenräume von anderen Gebäudeteilen und Räumen feuerbeständig nach DIN 4102 abzutrennen und im Sinne eines eigenen Brandabschnitts zu behandeln. Türen und Abschlüsse von anderen Öffnungen der Rechenzentren müssen mindestens, feuerhemmend sein.

- Kabeldurchführungen durch feuerbeständige Gebäudeteile sind rauchdicht und mindestens feuerhemmend abzuschließen.

- Klimakanäle sind an der Eintrittsstelle zum DV-Raum sowie an der Austrittsstelle durch automatisch von der Brandmeldeanlage betätigte Brandschutzklappen zu sichern. Diese müssen typengeprüft und mit Magnetauslösern und Endkontakten ausgerüstet sein. Sie sind so einzubauen, daß die Klappenachse in der Brandabschnittswand liegt. Die Öffnungen der Klimakanäle sind mindestens feuerhemmend zu gestalten. Das Schließen einer Brandschutzklappe ist akustisch oder optisch anzuzeigen.

- Die Brandschutzklappen sind gegen Betätigung von Hand zu sichern.

- Das Kanalsystem und die Klimageräte müssen aus nichtbrennbaren Materialen gefertigt sein. Auskleidungen bzw. Isolierungen dürfen nicht aus brennbarem Material bestehen.

- Wenn keine automatische Brandmeldeanlage vorhanden ist, sind die Brandschutzklappen thermisch auszulösen.

- Das Material für die Raumausstattung sollte unbrennbar oder zumindest schwer entflammbar sein.

-Elektromotoren und elektrische Heizregister sind mit Übertemperaturschutzschaltern auszurüsten.

- Bei Einsatz einer automatischen Feuerlöschanlage muß die Klimaanlage so konzipiert sein, daß sie nach dem Löschvorgang den Rauch aus dem Rechenzentrum absaugen kann.

- Bei Alarmmeldung durch das Frühwarn-Brandmeldesystem ist die Klimaanlage automatisch abzuschalten. Gleichzeitig müssen die Brandschutzklappen in den Klimakanälen automatisch geschlossen werden.

- Die automatischen Alarmmeldungen müssen bei Abwesenheit des DV-Fachpersonals auch die DV-Anlage automatisch abschalten. Bei Anwesenheit des Betriebspersonals entscheidet der Verantwortliche im Rechenzentrum, ob die DV-Anlage abgeschaltet werden soll.

Notabschaltung

In Notsituationen (elektrischer Unfall, Unfall durch bewegte Teile, Brand usw.) müssen DV-Anlage und Klimaanlage schnell und eindeutig spannungsfrei geschaltet werden können. Für die DV-Einrichtungen und die Klimaanlage sind gemeinsame Notabschalteeinrichtungen vorzusehen, die an geeigneten Stellen angebracht werden (Fluchtwege, Ausgänge usw.). Die Notabschaltung muß alle im Rechenzentrum befindlichen Geräte, also auch die Raumsteckdosen, erfassen. Beleuchtung und Notbeleuchtung dürfen aber nicht abgeschaltet werden. Die Raumsteckdosen sind durch ein Schütz in der Stromverteilung der allgemeinen Verbraucher des Gebäudes auszuschalten, das über eine Steuerleitung vom Netzverteiler der DV-Anlage geschaltet wird.

Die Notschalter sind gegen Mißbrauch und versehentliche Betätigung zu schützen (Einbau in Druckknopf-Feuermeldegehäuse mit gelbem Anstrich).