Borland reagiert auf Lotus-Urteil

21.08.1992

LANGEN (pi) - Im Copyright-Prozeß um die Benutzerführung des l-2-3-Spreadsheets von Lotus ist gegen Borland entschieden worden. Das unterlegene Unternehmen hat daraus Konsequenzen gezogen, und liefert nun die Version 4.0 des Tabellenkalkulations-Programms Quattro Pro ohne die von Lotus 1-2-3 übernommene Menüstruktur aus.

Nun versucht Borland möglicher Verunsicherung bei den Quattro-Pro-Kunden vorzubeugen. Vizepräsident Stephen Kahn: "An der Funktionalität ändert sich mit der neuen Version nichts. Die Kompatibilität mit den Lotus-Dateien bleibt ebenso erhalten wie die Funktionstüchtigkeit der 1-2-3-Makros." Anwender, die frühere Versionen von Quattro-Pro verwenden sind Herstellerangaben zufolge von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen.