Boetsch definiert Universaldienst

18.04.1995

BONN (CW) - Bundespostminister Wolfgang Boetsch hat vergangene Woche wie angekuendigt den Referentenentwurf fuer das neue Telekommunikationsgesetz vorgelegt. Der vorlaeufige Gesetzestext basiert groesstenteils auf den schon aus dem Eckpunktepapier bekannten Plaenen des Ministers, setzt sich aber erstmals detailliert mit dem Begriff des Universaldienstes auseinander. Dieser soll in einer separaten Verordnung als von allen kuenftig marktbeherrschenden Unternehmen zu erbringendes Basisangebot verankert werden und umfasst die Bereitstellung des analogen Telefondienstes samt Telefonauskunft und oeffentlichen Telefonzellen mit Notrufeinrichtungen sowie die Veroeffentlichung eines Teilnehmerverzeichnisses.

Die Definition des Universaldienstes entspreche den EU- Vorstellungen ueber Art und Umfang eines Mindestangebotes im Bereich der Telekommunikation und decke sich zudem mit dem Grundgesetz, das staatliche Vorsorgemassnahmen nur im Rahmen einer Grundversorgung fuer notwendig erachte, hiess es in Bonn. Neue Netzbetreiber, die sich zunaechst auf dem deutschen Markt etablieren muessen, duerften, so die weitere Begruendung, nicht zu einem "Luxusangebot" verpflichtet werden, fuer das noch gar keine Nachfrage bestehe. Dies gelte vor allem auch im Hinblick auf etwaige Multimedia-Dienste. Zudem sollen alle kuenftigen Universaldienst-Anbieter fuer den nachgewiesenen Fall, dass sie ihr Pflichtangebot nicht kostendeckend erbringen koennen, einen Ausgleich erhalten. Dieser soll aus einem Fonds bestritten werden, in den alle Wettbewerber mit mehr als fuenf Prozent Marktanteil einzahlen muessen. Darueber hinaus beharrt Boetsch trotz massiver Kritik der Kommunen weiterhin auf der Regelung, dass auch in Zukunft alle Anbieter von Telecom-Services oeffentliche Verkehrswege unentgeltlich benutzen duerfen.