Neues Programm zur Förderung der Informationstechnik:

BMFT unterstützt Methoden der Mustererkennung

18.04.1980

BONN (bi) - Der Bundesminister für Forschung und Technologie machte am 1. April die Vorbereitung eines Programmes über die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Informationstechnik bekannt - dienstversiegelt. Unterstützt werden sollen Methoden und neuartige Strategien der Mustererkennung und -erarbeitung und ihre Erprobung in pilothaften (sic) Anwendungen, insbesondere: Zeichenerkennung, Bildverarbeitung und Sprachverarbeitung. Hier der Text im Wortlaut:

Der Bundesminister für Forschung und Technologie bereitet ein Programm zur Förderung der Informationstechnik vor.

Im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus dem Bereich der Mustererkennung und -verarbeitung gefördert, wobei die Förderung durch Zuwendung nach ° 44 der Bundeshaushaltsordnung erfolgt.

Es werden Methoden und neuartige Strategien der Mustererkennung und -erarbeitung und ihre Erprobung in pilothaften Anwendungen gefördert.

Im einzelnen sollen gefördert werden:

a) Zeichenerkennung insbesondere kontextbezogene Zeichenerkennung, Erkennung handgeschriebener Zeichen, Verifikation von Unterschriften.

b) Bildverarbeitung insbesondere Entwicklung effizienter Erkennungsalgorithmen für die Auswertung von Bildinhalten, anwendungsorientierte Studien und Demonstrationsvorhaben der Bildverarbeitung, Entwicklung leistungsfähiger Instrumente für die Bildverarbeitung (z. B. Spezialprozessoren und -Programme).

c) Sprachverarbeitung insbesondere Entwicklung von Systemen zur Erkennung kontinuierlicher Sprache und zur sprecherunabhängigen Erkennung, anwendungsorientierte Studien und Demonstrationsvorhaben der Spracheingabe, Entwicklung von Systemen zur Verifikation und Identifikation von Sprechern.

Anträge für Vorhaben, die ab 1. September 1980 gefördert werden sollen, müssen bis zum 28. Mai 1980 beim Bundesminister für Forschung und Technologie, Referat 411, Heinemannstr. 2, 53 Bonn 2, vollständig eingereicht werden. Bei der Antragstellung sind bestimmte Richtlinien zu beachten.

Die Antragsunterlagen können beim Bundesminister für Forschung und Technologie angefordert werden.

Anträge für Vorhaben, deren Beginn zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch im Laufe des Jahres 1981, geplant ist, können auch nach dem genannten Termin eingereicht werden. Damit die Anträge frühzeitig in die Planung einbezogen werden können, empfiehlt es sich, dem Bundesminister für Forschung und Technologie in jedem Fall vorab formlos eine kurze schriftliche Darstellung der beabsichtigten Arbeiten mit Angabe des voraussichtlichen Mittelbedarfs und der geplanten Laufzeit einzureichen.

Bei Anträgen von Unternehmen der Wirtschaft wird in der Regel eine Eigenbeteiligung in Höhe von 50 % der Kosten verlangt. Auf die Förderung besteht kein, Rechtsanspruch.

Im Auftrag Dr. Donth