500 Millionen Mark für Zuwachs-Programm:

BMFT fördert Forschung im Mittelstand

20.09.1985

BONN (CW) - Geld für Forschungs- und Entwicklungspersonal können kleinere und mittlere Unternehmen vom BMFT bekommen. Die Bundesregierung fördert nämlich entsprechende Neueinstellungen in diesem Jahr mit 55 Millionen Mark. Insgesamt stehen rund 500 Millionen Mark bereit. Schnelles Handeln ist gefragt: Die diesjährige Antragsfrist läuft im November 1985 ab.

Mittelständische Unternehmen, die ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (FuE) verstärken und dafür in der Zeit vom 1. September 1984 bis 31. Dezember 1987 neue Mitarbeiter einstellen werden oder bereits engagiert haben, will der Bundesminister für Forschung und Technologie (BMFT) unterstützen. Antragsberechtigt sind Betriebe, wie das Ministerium mitteilt, mit weniger als 200 Millionen Mark Jahresumsatz, die gleichzeitig nicht über 1000 Beschäftigte aufweisen.

Mit dieser "Zuwachsförderung" will das BMFT besonders jene unterstützen, die sich mit Eigenpersonal und risikofreudig an neue oder verbesserte Produkte und Verfahren wagen. Der Zuschuß beträgt maximal 250 000 Mark im Jahr für Unternehmen unter 500 Mitarbeitern. Die zuschußfähigen Bruttolöhne und -gehälter des neueingestellten Personals fördert das Ministerium in Bonn bis zu 15 Monaten ab Einstellungstermin mit 55 Prozent. Bei über 500 Beschäftigten beträgt der Satz 45 vom Hundert, die Laufzeit der Förderung je neuer Mitarbeiter erstreckt sich über zwölf Monate, der Höchstzuschuß liegt bei 200 000 Mark jährlich.

Nach Ablauf des Förderungszeitraums gibt es für Unternehmen, die bis 50 Millionen Jahresumsatz aufweisen und bis zu 500 Beschäftigten zählen, einen Zuschuß zu den Personalkosten in Höhe von 40 Prozent.

Beitrag für neue FuE Aktivitäten

Um die Förderung zu erhalten, so die Bedingung des BMFT, müssen die Unternehmen die FuE-Stunden des neuen Personals und einen mindestens ebenso großen Zuwachs der insgesamt geleisteten Stunden im FuE-Bericht gegenüber dem Vorjahr nachweisen können.

Über diese Maßnahmen personalorientierter Förderung bestehe ein erheblicher Informationsbedarf. Das BMFT fordert deshalb die Unternehmen auf, Anträge rechtzeitig zu stellen: Bis 31. November 1985 läuft die Frist für das Förderangebot.

Informationen: Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen e. V. (AIF), Bayenthalgürtel 23, 5000 Köln 51.