BKA warnt vor neuer Phishing-Masche

20.10.2006
Gauner machen Unschuldige zu Mittätern.

Das Bundeskriminalamt warnt vor neuen Tricks, mit denen Betrüger im Internet unbescholtene Bürger ohne deren Wissen zu Komplizen machen. Im Rahmen vorgetäuschter legaler Geschäftsaktivitäten wird die Gutgläubigkeit der Betroffenen ausgenutzt, um Gelder, die von ausgespähten Onlinekonten abgezweigt wurden, ins Ausland zu verschieben.

In der Vergangenheit hatten interessierte Bürger auf per E-Mail übersandte Arbeitsangebote von Firmen mit schillernden Namen reagiert und sich um eine Anstellung als Finanzagent beworben. Die Aufgabe der Finanzagenten war, bestimmte Überweisungen unmittelbar nach Zahlungseingang in bar abzuheben. Die Gelder wurden anschließend über so genannte "Minutendienstleister" wie zum Beispiel "Western Union" oder "Moneygram" ins Ausland weitergeleitet. Die Finanzagenten

setzten sich damit der Gefahr aus, wegen Geldwäsche belangt zu werden und blieben vielfach auf dem entstandenen Schaden sitzen.

Aktuelle Entwicklungen belegen nun, dass die Täter mittlerweile zu alternativen Methoden greifen, um Personen auch ohne ihr Wissen

als Finanzagenten zu missbrauchen, wie das Beispiel mit privaten KFZ-Verkäufen per Internet zeigt: Dabei nehmen die Täter aus dem Ausland per E-Mail Kontakt zu in der Regel privaten Verkäufern von Gebrauchtfahrzeugen

auf. Hat man sich über den Kaufpreis geeinigt, wird eine kurzfristige Überweisung des Betrages vom Konto eines Freundes angekündigt. Tatsächlich erfolgt die Überweisung jedoch von einem zuvor mittels Phishing ausgespähtem Online-Konto. Nach Zahlungseingang

beim Verkäufer treten die Täter per E-Mail unter einem Vorwand vom Kauf zurück und fordern den bereits überwiesenen Kaufpreis - unter Abzug eines geringen Teilbetrages für die entstandenen Unannehmlichkeiten - zurück. Dieses Mal soll das Geld jedoch ins Ausland transferiert werden. Der wenig später erfolgende Rückruf der Phishing-Überweisung

trifft dann den nichts ahnenden Kfz-Verkäufer.

Aber auch Firmen mit Internet-Vertriebsportalen kann es treffen. Das läuft dann so ab: Die Täter bestellen bei ihren Opfern Waren im Wert von mehreren tausend Euro. Da es sich um die erste Geschäftsbeziehung handelt, wird der Rechnungsbetrag vorab überwiesen - auch hier geschieht dies von einem zuvor mittels Phishing ausgespähten Konto. Unmittelbar nach Eingang der Überweisung beim Verkäufer wird die Bestellung storniert beziehungsweise auf einen Minimalbetrag reduziert. Unter einem Vorwand wird anschließend darum gebeten, das verbliebene Guthaben ins

Ausland zu transferieren. Auf diese Weise leistet die Firma unbemerkt einen laut BKA "wesentlichen Tatbeitrag".

Der Behörde zufolge gibt es weitere Varianten dieser Masche. So sollten auch die Vermieter von Ferienwohnungen auf der Hut sein.

Das BKA glaubt, dass die Phishing-Täter mittlerweile Schwierigkeiten haben, eine angemessene Anzahl von Finanzagenten zu

rekrutieren. Dies sei unter anderem auf die Berichterstattung in den Medien, die Warnhinweise von Polizei und Banken sowie die

mittlerweile erfolgten Verurteilungen von Finanzagenten zurückzuführen.

Generell empfehlen die Kriminaler:

- Angebote, bei denen man sein Konto zur Abwicklung von Zahlungen für Firmen oder Personen (insbesondere im Ausland) zur Verfügung stellen soll, besonders kritisch zu prüfen;

- argwöhnisch zu sein, wenn unerwartete Gutschriften auf das Konto erfolgen und kurze Zeit später um Rücküberweisung gebeten wird. Im Zweifelsfall sei die örtliche Polizei oder die Bank zu kontaktieren;

- vorsichtig zu sein, wenn über das Internet oder per Telefon vereinbarte Zahlungen vom Konto einer dritten Person oder Firma erfolgen. Eine Rücksprache mit der Bank kann klären, ob die Überweisung mit dem Wissen des Kontoinhabers erfolgte;

- Rückzahlungen nicht ohne Weiteres direkt ins Ausland zu überweisen, sondern immer nur auf das Ursprungskonto. (ave)