Nach 9/11

BKA-Rasterfahndung mit Telekom-Kundendaten

02.04.2009
Von 
Thomas Cloer war Redakteur der Computerwoche.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die Telekom einem Pressebericht zufolge Millionen von Kundendaten zwecks Rasterfahndung dem Bundeskriminalamt (BKA) überlassen.

Die Deutsche Telekom habe dem BKA nach dem 11. September 2001 ohne ersichtliche Rechtsgrundlage Millionen von Kundendaten für groß angelegte Rasterfahndungen bereitgestellt, berichtet die "Frankfurter Rundschau" unter Berufung auf Konzern-Insider. Dabei sei es um eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom, berichten Zeugen.

"Datenschutz und Datensicherheit für Kunden und Nutzer haben für die Deutsche Telekom konzernweit eine hohe Priorität", heißt es in den Richtlinien des Unternehmens. "Deshalb ist uns auch der Schutz personenbezogener Daten während aller Geschäftsprozesse sehr wichtig." Doch es gibt Zweifel daran, ob diese Grundsätze eingehalten wurden. In den Kundendaten sei nach den Terroranschlägen von New York 2001 anhand bestimmter Kriterien nach potenziellen "Schläfern" gesucht worden, heißt es aus dem Konzern. Die Rasterfahndung habe unter anderem in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden. Führungskreise des Unternehmens sehen dem Bericht zufolge bis heute keine ausreichende Rechtsgrundlage für das heimliche Durchforsten von Millionen Kundendaten.

Das BKA ermittelte laut "FR" auch in der Privatwirtschaft und bat etwa den Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), den Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) und den Verband Chemische Industrie (VCI), Daten aus ihren Personaldatenbanken an das BKA weiterzuleiten. Insgesamt wollte das BKA an Datenbanken von 4000 Unternehmen wie Siemens, Bayer oder Lufthansa. Die gewonnenen Daten wurden anschließend mit weiteren, durch das BKA erhobenen Datenbeständen abgeglichen. Die Rasterfahndung führte jedoch nicht dazu, dass "Schläfer" aufgedeckt wurden.

Gesucht wurde damals insbesondere nach männlichen Studenten oder ehemaligen Studenten islamischen Glaubens zwischen 18 und 40 Jahren, die aus arabischen Ländern stammten. Bekannt ist, dass Einwohnermeldeämter, Universitäten und das Ausländerzentralregister mehr als acht Millionen Datensätze an die Polizei weitergeleitet haben - von Datensätzen der Telekom war bislang aber nichts bekannt.

Rund 32 000 Datensätze aus unterschiedlichen Quellen sammelte das Bundeskriminalamt nach dem 11. September. Die durch Rastern ermittelten Personen wurden als potenziell terrorverdächtige "Schläfer" in einer Verbunddatei gespeichert - doch islamistische Terroristen seien dadurch nicht enttarnt worden, stellte 2006 das Bundesverfassungsgericht fest und erklärte die bundesweite Rasterfahndung nach "Schläfern" in der Zeit nach dem 11. September 2001 für verfassungswidrig. Derartige Rasterfahndungen dürften nur bei einer "konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter" angewandt werden, entschieden die Richter. Eine allgemeine Bedrohungslage reiche nicht aus, um die massenhafte Datenermittlung zu rechtfertigen.

Die Telekom hülle sich zu der Angelegenheit in Schweigen, heißt es weiter. "Wir sind nicht befugt, über Auskunftsersuchen staatlicher Stellen, die wir auf Grund unserer Stellung als Telekommunikationsprovider zu beantworten haben, Dritten gegenüber irgendwelche Informationen zu erteilen", teilt ein Telekom-Sprecher am Mittwoch mit. Zu angeblichen Ermittlungsverfahren im Nachgang des 11. September 2001 könne man keine Auskunft geben, so der Sprecher. Auch das Bundeskriminalamt gab am Mittwoch keine Auskunft zu den Vorgängen.