Ultima Ratio

BKA nahm bislang keine Online-Durchsuchung vor

25.05.2010
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die umstrittene Online-Durchsuchung seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes Anfang 2009 noch nicht angewandt.

Das Bundesinnenministerium bestätigte am Montag einen gleichlautenden Bericht des Berliner "Tagesspiegels" (Dienstag). Mit dem 2008 beschlossenen BKA-Gesetz bekam die Behörde unter anderem das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr heimlich Computer von Verdächtigen auszuspähen. Vor einer Online-Durchsuchung muss ein Richter die Maßnahme per Beschluss anordnen.

Ministeriumssprecher Stefan Paris erklärte, dass das BKA dazu zwar in der Lage sei, das Gesetz sehe die Maßnahme aber als ultima ratio vor, also als äußerstes Mittel. Bislang seien die Ermittler ohne Online-Durchsuchungen ausgekommen. Es könne aber sein, dass sie nötig würden. Daher brauche man die Rechtsgrundlage.

Dagegen bezeichnete der Linken-Politiker Jan Korte Online-Durchsuchungen als "völlig überflüssig". Die Bundesregierung solle die Maßnahme schnellstmöglich aus dem BKA-Gesetz streichen, sagte er der Zeitung. Paris bestätigte auch die in dem Bericht genannten Kosten: Demnach investierte das BKA bislang knapp 700.000 Euro in Online-Durchsuchungen. Davon entfallen rund 581.000 Euro auf Personalkosten. (dpa/ajf)