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BITKOM und ZPÜ einigen sich auf DVD-Brenner-Abgabe

11.08.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) e.V. hat nach eigenen Angaben mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) einen Gesamtvertrag für DVD-Brenner abgeschlossen. Unternehmen, die solche Geräte herstellen oder importieren, zahlen für jedes hierzulande verkaufte Gerät rückwirkend ab 1. Januar 2003 eine Urheberrechtspauschale von 9,21 Euro (für BITKOM-Mitglieder gibt es 20 Prozent Rabatt). Der Betrag soll für Entschädigung wirtschaftlicher Verluste durch so genannte "erlaubte Privatkopien" verwendet werden.

Die ZPÜ wollte eigentlich ab dem Jahr 2002 und zudem eine deutlich höhere Summe kassieren, weil sie auch direkte DVD-Kopien berücksichtigen wollte. Dies konnte der BITKOM mit der Begründung abwenden, fast alle DVDs seien mit einem Kopierschutz ausgestattet und die Hersteller bräuchten Planungssicherheit. Der jetzt erzielte Kompromiss deckt im Prinzip nur die Möglichkeiten ab, unter Einsatz weiterer Hilfsmittel Fernsehsendungen aufzuzeichnen oder CDs zu brennen.

Mittelfristig strebt der BITKOM als Herstellervereinigung eine Neuregelung der Gerätevergütung an. "Die individuelle Vergütung muss gefördert werden und die pauschale Gerätevergütung muss einen vernünftigen Rahmen bekommen", fordert Bernhard Rohler, Vorsitzender der Geschäftsführung. Wenn die Rechtssprechung besage, dass es zur Anerkennung einer Vergütungspflicht eines Gerätes schon ausreiche, dass man mit diesem potenziell Kopien anfertigen könne, dann bleibe den Herstellern in der Realität kaum Verhandlungsspielraum. (tc)