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Bitkom mit Tipps gegen Geschenkfrust

21.12.2006

Sperrige Produkte wie Fernseher, ein Fahrrad oder Möbel muss der Rücksender nicht selbst zur Post schleppen. Als Faustregel gilt: Was nicht als normales Paket kam, sondern von einer Spedition gebracht wurde, kann der Internet-Käufer vom Web-Händler abholen lassen. Hier empfehle sich, die Abholung der Ware schriftlich zu verlangen, und zwar am besten per Einschreiben. So ließen sich Missverständnisse über die Einhaltung der Widerrufsfrist vermeiden.

Dennoch sei es angebracht, sich mit den Geschäftsbedingungen der Online-Shops zu beschäftigen, raten die Experten. Beispielsweise böten einzelne Firmen eine unfreie Rücksendung oder kostenlose Abholung an. Andere bitten um eine kurze Benachrichtigung per Mail oder Telefon. (fn)