Gesetzesänderungen beim Adresshandel nötig
Beim gewerblichen Adresshandel, der in den vergangenen Wochen für Schlagzeilen sorgte, hält der Bitkom Gesetzesänderungen in einzelnen Punkten für sinnvoll. Für die kommerzielle Weitergabe von Adressdaten könne eine explizite Einwilligung von Verbrauchern sinnvoll sein. "Zum Beispiel bei Gewinnspielen, wo Daten erhoben werden, ohne dass eine Kundenbeziehung besteht", sagte Rohleder. Eine Einwilligungspflicht müsse sich ausschließlich am gewerblichen Datenhandel orientieren. Dagegen müssten Unternehmen unkompliziert Adressen weitergeben können, wenn sie einen Paketdienst mit dem Versand von Waren beauftragen oder Services von Subunternehmern erbringen lassen.