Entwurf für zweites Gesetz gegen Wirtschaftskriminalität

Bis zu fünf Jahre für Computerbetrug

26.07.1985

BONN (bi) - Zwei neue Straftatbestände zur "Computerkriminalität" schlägt der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vor, das Bundesjustizminister Hans A. Engelhard jetzt dem Rechtsausschuß des Bundestages vorgelegt hat.

Die rechtswidrige Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Computermanipulation soll durch den Straftatbestand des "Computerbetrugs" (° 263a) "festgemacht" werden; der weitere neue Straftatbestand "Fälschung gespeicherter Daten" soll den Tatbestand der Urkundenfälschung auf die neuen Technologien ausweiten. Der Entwurf sieht in beiden Fällen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder entsprechende Geldstrafen vor.

Auch im Strafgesetzbuch soll mit einem neuen Straftatbestand (° 202) das "Ausspähen von Daten und die Verschaffung des unbefugten Zugangs zu Daten" als Form von Computermißbrauch geahndet werden können. Bis zu drei Jahre könnten die Freiheitsstrafen hier betragen. Mit einem ° 303a soll ferner die Löschung, Unterdrückung, Unbrau...barmachung oder Veränderung von Daten definiert werden. Von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren ist hier die Rede oder von Geldstrafen. Sei eine Datenverarbeitung jedoch für ein Unternehmen von wesentlicher Bedeutung, so könne das Strafmaß auf fünf Jahre oder eine entsprechend höhere Geldstrafe heraufgesetzt werden.

Die Strafbarkeitslücken, betonte der Minister, die sich bisher vor allem bei Betrugstatbeständen, aber auch bei der sogenannten Computerkriminalität aufgetan haben, müssen geschlossen werden. Engelhard hofft, daß das zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann.