Bindung an betriebliche Vereinbarung

29.05.1992

KASSEL (vwd) - Die Gewerkschaften können nicht gegen innerbetriebliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten vorgehen, in denen das Weiterlaufen der Produktion an Wochenenden und Feiertagen mit einem späteren Freizeitausgleich festgelegt ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden. Damit unterlag die Industriegewerkschaft Metall, die vom Verband der Metallindustrie als Tarifpartner verlangte, dafür zu sorgen, daß bei der IBM Deutschland GmbH in Baden-Württemberg Wochenendarbeit unterbleibt.