Web

Softwareanbieter befürchten regen Handel mit gebrauchten Lizenzen

Billigalternative Gebrauchtsoftware

16.08.2004

Wie es sich jedoch in komplexen Client-Server-Umgebungen verhalte, ist von den Gerichten noch nicht eindeutig geklärt worden, warnt Grützmacher. Zwar spreche einiges dafür, dass auch hier die Weitergabe zulässig sei, wenn die Software auf den eigenen Systemen gelöscht wird. Es bleibe jedoch ein Restrisiko.

Schwieriger wird es Grützmacher zufolge bei CPU-basierenden Lizenzmodellen und rabattierten Softwarepaketen. Auch die Frage von Teilverkäufen aus größeren Softwarepaketen, die vom Anbieter mit einem Rabatt verkauft wurden, sei gerichtlich noch nicht behandelt worden. Es sei jedoch denkbar, dass Gerichte Rabattsysteme eher gegen Aushöhlung schützen würden, mutmaßt der Anwalt.

Grützmacher glaubt dennoch an das Potenzial eines Marktes für gebrauchte Softwarelizenzen. Allerdings, so schränkt er ein, verhindere derzeit die unklare Rechtslage einen weitergehenden Handel. Käufer und Verkäufer seien gezwungen, gerade hinsichtlich der Wartung, sich mit dem Softwareanbieter ins Einvernehmen zu setzen.

Vor diesem Hintergrund wären Musterprozesse hilfreich, um die Rechtsunsicherheit zu beheben, empfiehlt der Anwalt. Allerdings würden die Anbieter derartige Verfahren eher scheuen. Sie riskierten, dass ihre Lizenzmodelle für unwirksam erklärt werden und ihre Lizenzbedingungen sowohl ihre rechtliche wie auch die psychologische Wirkung verlieren. "Daher werden die Softwareanbieter darauf bedacht sein, mögliche Konflikte durch individuelle Vereinbarungen beizulegen."