Softwareanbieter befürchten regen Handel mit gebrauchten Lizenzen

Billigalternative Gebrauchtsoftware

13.08.2004

"Software im Wert von mindestens 250 Millionen Euro liegt in deutschen Unternehmen ungenutzt herum", moniert Axel Susen, Geschäftsführer von Susensoftware aus Aachen. Das Unternehmen betreibt das Geschäft mit gebrauchten Softwarelizenzen seit über drei Jahren. Am Anfang hätten ihm vor allem Insolvenzverwalter aus der Konkursmasse von Unternehmen hauptsächlich Microsofts Windows-Betriebssysteme und Office-Pakete angeboten, berichtet Susen. Diese Verkaufswilligen seien mit dem Insolvenzgut Software und drohenden Komplikationen mit dem Urheberrecht oft überfordert gewesen. Seit einiger Zeit nimmt laut Susen das Geschäft mit Business-Applikationen zu - vor allem im SAP-Umfeld.

Der Markt braucht noch sechs bis zwölf Monate

Derzeit hat Susen durchschnittlich sechs bis zehn SAP-Pakete im Angebot. Im laufenden Jahr hätten bereits drei Kunden Anwendungen der Walldorfer eingekauft, berichtet der Softwarehändler. Für das kommende Jahr rechnet er mit einer deutlichen Steigerung. "Es wird noch ein halbes bis ein Jahr dauern, dann kommt der Markt ins Rollen".

"Die Hersteller müssen sich an den Gedanken gewöhnen, dass ihre Software ein Produkt ist wie jedes anderes auch", fordert Jörg Henschel, Geschäftsführer der Metrix Consulting GmbH aus Mönchengladbach. Ziel des Beratungshauses ist nach eigenen Angaben, totes Kapital, das in Form nicht genutzter Lizenzen in den Unternehmen schlummert, wiederzubeleben. Dazu sei jedoch ein effektives Lizenz-Management der Unternehmen notwendig. Daten aus Lizenzverträgen sowie Informationen über die Installationen müssten mit der realen Nutzung von Applikationen korreliert werden, erläutert Henschel. "Dabei kommen teilweise absurde Ergebnisse heraus."

Die Daten der Marktforscher scheinen dem IT-Berater Recht zu geben. So schätzt beispielsweise die Meta Group, dass von den 239 Milliarden Dollar, die im vergangenen Jahr weltweit für Software ausgegeben wurden, rund 90 Milliarden Dollar in später ungenutzte Programme investiert wurden. Das entspricht einem Anteil von fast 38 Prozent. Die Analysten von Gartner haben ermittelt, dass Unternehmen ohne funktionierendes Lizenz-Management ihr Softwarebudget bis zu 60 Prozent über das eigentlich benötigte Portfolio überzögen und etwa 30 Prozent der eingekauften Software oft gar nicht zum Einsatz kommen.

Christian Glas, Analyst von Pierre Audoin Consultants (PAC) in München, warnt jedoch davor, die Bedeutung dieser Zahlen zu überschätzen. Man müsse sich auch überlegen, warum Lizenzen in den Unternehmen nicht genutzt würden. Es sei sicher nicht der Normalfall, dass Firmen Softwarelizenzen einkauften und hinterher feststellten, sie benötigten diese gar nicht. Vielmehr würden die Softwarehersteller den Kunden als Ausgleich für weniger gern gewährte Preisnachlässe Lizenzen zu deutlich günstigeren Konditionen oder gar kostenlos überlassen. Angesichts des derzeit auf den Anbietern lastenden Drucks, Wachstum im Lizenzgeschäft vorzuweisen, sei diese Strategie verständlich. Auf der anderen Seite führe sie dazu, dass Anwender solche Software nicht nutzten, die sie zunächst gar nicht auf ihrem Einkaufszettel gehabt hätten.

Anbieter behindern Gebrauchthandel

Die etablierten Softwareanbieter sehen Aktivitäten wie die von Susen äußerst ungern. Dem Gebrauchthändler zufolge ziehen die Hersteller alle Register, um einen Gebrauchtmarkt zu blockieren. So versuchten sie Kunden glauben zu machen, gebrauchte Softwarelizenzen, die diese Anwender zusätzlich zu ihren bestehenden Lizenzen kaufen wollten, würden nicht dazupassen. "Das ist albern." Ein weiteres Problem liege darin, dass beispielsweise SAP laut den Vertragsbestimmungen keine Teilverkäufe aus dem Lizenzbestand zulasse. Die Kunden müssten sich demnach ganz von SAP verabschieden. Ein Teilverkauf, wie er als Mittel gegen eine Überlizenzierung Sinn geben würde, sei dagegen nicht gestattet.

Das größte Problem mit gebrauchten Softwarelizenzen sei jedoch die Wartung, berichtet Susen. Er habe ein SAP-Paket im Angebot, das einmal rund 150 000 Euro gekostet habe. Heute biete er die Software für 5000 Euro an. Einziger Haken: Wegen einer Regelung der SAP, wonach ausstehende Wartungsgebühren nachgezahlt werden müssten, bekomme er das Paket nicht los. Generell müssten Kunden, die eine Wartung ihrer Software benötigten, einen separaten Vertrag mit dem Softwarehersteller schließen, da sich zwar die Lizenz-, nicht aber die Wartungsverträge übertragen lassen.

Rund 90 Prozent seiner Kunden benötigten einen neuen Wartungskontrakt, erzählt der Händler. Die restlichen zehn Prozent nutzten die gebrauchte Software, um für eine gewisse Zeit auf alte Datenbestände zuzugreifen. Auch wenn den Herstellern die Entwicklung eines Gebrauchtmarktes nicht gefallen könne, gibt es Susen zufolge Zeichen des Einlenkens. So zeige beispielsweise SAP Bereitschaft, gebrauchte Lizenzen mit Wartung zu stützen.

Auch IT-Berater Henschel geht nicht davon aus, dass die Hersteller in Sachen Wartung komplett auf stur schalten werden. Zwar besäßen sie Vertragsfreiheit und könnten nach Lust und Laune entscheiden, wem sie Wartung gewährten. Man müsse aber davon ausgehen, dass die meisten Kunden mit Gebrauchtkäufen bereits bestehende Installationen aufstockten und damit in aller Regel schon einen Wartungsvertrag mit dem betreffenden Hersteller besäßen. Wenn nun ein Kunde komme und gebrauchte Lizenzen in diesen Wartungsvertrag mit aufnehmen möchte, werde sich der Anbieter diesem Wunsch kaum entziehen können.

Die Softwareanbieter versuchen indes, das Thema gebrauchte Softwarelizenzen herunterzuspielen. So sieht beispielsweise SAP-Sprecher Markus Berner derzeit kein Potenzial für einen Markt mit Gebrauchtlizenzen. Zwar gebe es Situationen, in denen Kunden über einen Teilbereich ihrer Lizenzen mit SAP sprechen möchten oder ein Unternehmen seine Gesamtlizenz auf einen Schlag verkaufen will. Dabei handle es sich jedoch um Einzelfälle, wiegelt Berner ab. Dann gehe es in erster Linie darum, den Anwendern zuzuhören und einen für alle Seiten akzeptablen Weg zu finden. "SAP ist schließlich an einer langfristigen Beziehung zu seinen Kunden interessiert."

Die Ausgangslage sei heute außerdem eine andere als noch vor wenigen Jahren, analysiert der SAP-Sprecher. Lag früher der Fokus vieler Unternehmen auf der Konsolidierung ihrer IT-Landschaft, werde heute verstärkt in neue IT-Projekte investiert. Dazu bräuchten die Firmen auch wieder zusätzliche Lizenzen, folgert er. Den Anbietern von Gebrauchtlizenzen, die hier eine Möglichkeit sehen, diesen Bedarf an dem Angebot der SAP vorbei zu stillen, will Berner von vornherein jeden Wind aus den Segeln nehmen: "Gehen Sie davon aus, dass wir den Erwerber einer Gebrauchtlizenz überzeugen würden, einen Weg zu finden, der für beide Seiten zu einer langfristigen Vertragsbeziehung führt."

Konsolidierung sorgt für überschüssige Lizenzen

SAPs Hoffnungen auf ein anziehendes Lizenzgeschäft werden auf Anwenderseite eher skeptisch beurteilt. So seien Kosteneinsparungen und Konsolidierung nach wie vor ein großes Thema, berichtet beispielsweise Stefan Kramer, Leiter Konzerneinkauf Software und IT-Dienstleistungen bei der Hypovereinsbank. Daraus resultiere zwangsläufig auch eine Diskussion, wie Unternehmen beim Einkauf sparen könnten. Überlegungen in Sachen Softwarelizenzen habe das Finanzinstitut angestellt, als der Bedarf nicht mehr stieg. So seien die Softwarehersteller in den vergangenen Jahren davon ausgegangen, dass die Anforderungen und der Markt ständig weiterwachsen würden. "Diese Position ist so nicht mehr haltbar."

Aufgrund von Stellenabbau und anderen Sparmaßnahmen habe die Hypovereinsbank auf einmal vor dem Problem nicht mehr genutzter Lizenzen gestanden. An einem Gebrauchtmarkt interessiert Kramer daher vor allem die Chance, nicht benötigte Softwarelizenzen zu verkaufen. Der Manager hat nach eigenen Angaben bereits Kontakt mit Susensoftware aufgenommen, um die Möglichkeiten auszuloten. "Wenn der Anbieter nicht verhandlungsbereit ist, muss man sich den Gebrauchtmarkt als ernsthafte Alternative überlegen."

Hinsichtlich nicht mehr genutzter Lizenzen zeigen sich die Softwareanbieter bislang wenig kompromissbereit. Das bekam beispielsweise ein Oracle-Anwender zu spüren, der namentlich nicht genannt werden möchte. Im Rahmen einer Server-Konsolidierung hätten die Verantwortlichen des entsprechenden Unternehmens überlegt, ob noch alle Oracle-Lizenzen benötigt würden, und hätten eine Reduzierung der Wartung und der zugehörigen Gebühren verlangt. Das sei jedoch bei Oracle nicht gut angekommen. Der Datenbankspezialist habe zunächst ein Audit angesetzt, um die tatsächliche Oracle-Nutzung zu messen, berichtet der Anwender. Diese Vermessung habe sich jedoch mit der Frist einer möglichen Kündigung der Lizenzwartung überschnitten. "Kein Mensch wird jedoch unter einem offenen Audit seine Lizenzen kündigen."

Als die Firma weiter auf einer Reduzierung der Lizenzwartung beharrte, habe Oracle kurzerhand den gesamten Supportvertrag gekündigt. Um den Druck auf den Anwender, der für seine geschäftskritische Datenbank auf einen funktionierenden Support angewiesen ist, weiter zu erhöhen, habe Oracle zwar einen neuen Vertrag angeboten. Für jeden Tag ohne gültigen Support verlangte Oracle jedoch einen Aufschlag.

"Oracle kennt alle Tricks", so das enttäuschte Fazit des Anwenders. Allerdings habe er dazugelernt. Es gebe durchaus Alternativprodukte. An einen Markt für gebrauchte Softwarelizenzen will er nicht so recht glauben. "Das wäre der Traum vieler." Der IT-Manager verweist auf den entsprechenden Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Oracle. Dort heiße es, die Software sei ausschließlich für die eigenen Geschäftszwecke einzusetzen.

Diese Klausel ist nach Einschätzung von IT-Berater Henschel unwirksam. Wenn die Software gegen Überlassung einer einmalig zu zahlenden Summe mit einem unbeschränkten Nutzungsrecht übertragen wurde, sei damit wirtschaftlich ein Kauf gemeint, argumentiert er. Die Software müsse dann wie ein gekauftes Gut betrachtet werden. Ein Käufer könne damit tun und lassen, was ihm gefällt. Auch besondere Lizenzformen wie zum Beispiel das Named-User-Modell könnten die Rechte des Käufers nicht einschränken. Sollte der Anbieter versuchen, einen Weiterverkauf unter Berufung auf die Lizenzform zu verhindern, müsse dies aus Juristensicht als eine überraschende Klausel bewertet werden, die unwirksam sei.

Grundsätzlich teilt Rechtsanwalt Malte Grützmacher von der Kanzlei CMS Hasche Sigle aus Hamburg die Auffassung, dass eine gekaufte Software weiterverkauft werden darf. Diese Einschätzung beruhe auf der so genannten Erschöpfung des Verbreitungsrechts (Paragraf 69c Nr. 3 Urheberrechtsgesetz). Daraus ergebe sich außerdem, dass Weitergabeverbote in formularmäßigen Lizenzbedingungen wie beispielsweise den AGB unwirksam sind.

Wie es sich jedoch in komplexen Client-Server-Umgebungen verhalte, ist von den Gerichten noch nicht eindeutig geklärt worden, warnt Grützmacher. Zwar spreche einiges dafür, dass auch hier die Weitergabe zulässig sei, wenn die Software auf den eigenen Systemen gelöscht wird. Es bleibe jedoch ein Restrisiko.

Schwieriger wird es Grützmacher zufolge bei CPU-basierenden Lizenzmodellen und rabattierten Softwarepaketen. Auch die Frage von Teilverkäufen aus größeren Softwarepaketen, die vom Anbieter mit einem Rabatt verkauft wurden, sei gerichtlich noch nicht behandelt worden. Es sei jedoch denkbar, dass Gerichte Rabattsysteme eher gegen Aushöhlung schützen würden, mutmaßt der Anwalt.

Grützmacher glaubt dennoch an das Potenzial eines Marktes für gebrauchte Softwarelizenzen. Allerdings, so schränkt er ein, verhindere derzeit die unklare Rechtslage einen weitergehenden Handel. Käufer und Verkäufer seien gezwungen, gerade hinsichtlich der Wartung, sich mit dem Softwareanbieter ins Einvernehmen zu setzen.

Vor diesem Hintergrund wären Musterprozesse hilfreich, um die Rechtsunsicherheit zu beheben, empfiehlt der Anwalt. Allerdings würden die Anbieter derartige Verfahren eher scheuen. Sie riskierten, dass ihre Lizenzmodelle für unwirksam erklärt werden und ihre Lizenzbedingungen sowohl ihre rechtliche wie auch die psychologische Wirkung verlieren. "Daher werden die Softwareanbieter darauf bedacht sein, mögliche Konflikte durch individuelle Vereinbarungen beizulegen."

Anwender fordern Rechtssicherheit

Mehr Rechtssicherheit wünscht sich auch Axel Fischer, Leiter Lizenz-Management der Bayer Business Services GmbH. Es müsse Klarheit darüber herrschen, welche Rechte Käufer und Verkäufer an der Software haben. Außerdem müsse die Wartung von gebraucht erworbenen Lizenzen sichergestellt sein. Fischer befürchtet jedoch, dass die Softwareanbieter die derzeit herrschende Unsicherheit eher schüren werden.

Auch in Sachen Transparenz hätten die Hersteller kein Interesse am Fortschritt der Anwender. So würden es die Verkäufer einfach ein paar Türen weiter versuchen, wenn sie in einer Abteilung nichts verkauft hätten, erzählt Fischer. Mit klaren Prozessen und Strukturen könnten die Anwender dieser Taktik begegnen. Dazu müsste aber zunächst mit Hilfe eines Lizenz-Managements die eigene Softwarelandschaft transparent gemacht werden.

Er würde es begrüßen, wenn sich das Geschäft mit einer professionellen Infrastruktur und einem vernünftigen Angebot entwickeln würde, schildert Fischer seine Hoffnungen. Das wäre auch ein Regulativ gegen die Preispolitik der Hersteller. Der Ansatz sei daher sicher richtig. "Ich habe jedoch die Befürchtung, dass alle eigentlich in den Startlöchern stecken, viele aber noch nicht ihre Hausaufgaben gemacht haben."

Martin Bayer, mbayer@computerwoche.de

Relevante Paragrafen

In Deutschland gibt es kein eigenständiges Lizenzrecht. Alle damit verbundenen Fragen werden auf Basis des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) behandelt. Für die Verbreitung relevante Bestimmungen finden sich in den Paragrafen 17 (Verbreitungsrecht) und 69c (Zustimmungsbedürftige Handlungen):

§17 (2): Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.

§69c: Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten: (...)

3. jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung. Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der Europäischen Union im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in Bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit Ausnahme des Vermietrechts.

Der Fall Microsoft

Microsoft sieht sich bereits seit Jahren mit einem blühenden Gebrauchthandel seiner Produkte konfrontiert. Damit scheint sich der Konzern auf den ersten Blick abgefunden zu haben. So heißt es auf der Internet-Seite der deutschen Microsoft-Niederlassung: "Der Weiterverkauf von rechtmäßig erworbener Software, die der Hersteller bereits selbst in Verkehr gebracht hat, ist erlaubt." Allerdings beharren die Verantwortlichen darauf, dass Microsoft-Produkte nur komplett weiterveräußert werden dürfen. Dazu gehören neben dem Datenträger auch das Handbuch und das Echtheitszertifikat. Wer dagegen verstößt, dem droht eine Abmahnung, berichtet Axel Susen, Geschäftsführer von Susensoftware. Problematisch sei es, wenn Unternehmen Microsoft-Lizenzen verkaufen wollen. Eine Firma, die 10000 Windows-Lizenzen besitzt, verfügt nämlich nicht zwangsläufig auch über 10000 Handbücher, erläutert der Händler von Gebrauchtlizenzen. Microsoft verlangt laut Claudia Fischer, zuständig für den Bereich Volumenlizenzmodelle für Großkunden und die öffentliche Verwaltung bei Microsoft, außerdem ein Transferformular von Unternehmenskunden, die Microsoft-Produkte weiterverkaufen. Dies diene nur zur eigenen Information, versichert Fischer. Nach Einschätzung von Rechtsexperten kann Microsoft seine Kunden jedoch nicht zum Ausfüllen eines solchen Formulars zwingen. Die Software dürfe auch ohne Transferformular weiterveräußert werden.

Checkliste

1. Haben Sie vor, Software in absehbarer Zeit weiterzuveräußern, sollten Sie Klauseln über Weitergabeverbote in Vertrag und AGB verhandeln. Auch wenn sich der Softwareanbieter in diesem Punkt nicht verhandlungsbereit zeigt, lassen sich damit vielleicht in anderen Bereichen Zugeständnisse erreichen.

2.Achten Sie darauf, nach welchem Recht Ihre Softwareverträge geschlossen werden. Das Urheberrecht ist von Land zu Land verschieden.

3. Klären Sie als Verkäufer ab, ob rechtliche Verwicklungen möglich sind. Im Konfliktfall drohen Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen. Außerdem kann Sie eine verschuldensabhängige Rechtsmängelhaftung treffen, sollte ein Weitergabeverbot wirksam sein.

4. Benötigen Sie als Käufer Wartung, sollte das Thema vor dem Kauf einer gebrauchten Softwarelizenz mit dem entsprechenden Hersteller geklärt werden.

5. Achten Sie auf die Wartungskosten für gebrauchte Lizenzen. Mehrkosten können den Vorteil des auf den ersten Blick günstigen Kaufpreises schnell zunichte machen.

6. Verlassen Sie sich nicht auf Wartungsgarantien des Lizenzverkäufers. Einen Wartungsvertrag kann Ihnen nur der Hersteller der Software bieten.

7. Um in den Verhandlungen mit den Softwareanbietern eine solide Basis zu haben, sollten Sie genau wissen, was Sie im eigenen Unternehmen in Lizenz genommen haben und auch einsetzen. Lizenz-Management schafft hier Transparenz.

8. Reißen Sie in den Verhandlungen nicht alle Brücken zum Softwarehersteller nieder. Das gilt für Käufer wie Verkäufer. In aller Regel bildet die Software eine unternehmenskritische Komponente in der Firma. Vor diesem Hintergrund sollte auch in Zukunft eine Basis für die weitere Zusammenarbeit mit dem Anbieter bestehen bleiben.