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BGH: Verkauf von OEM-Software ist legal

07.07.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass Microsoft den Vertrieb von OEM-Software an Endverbraucher hinnehmen muss. Der Konzern steht auf dem Standpunkt, dass solche CDs ausschließlich in Kombination mit einem fabrikneuen PC verkauft werden dürfen. Der BGH sieht dies anders: Microsofts Urheberrecht erstrecke sich nicht bis zur Festlegung des Vertriebswegs. Das Interesse eines Herstellers, verschiedene Marktsegmente mit unterschiedlichen Preisen zu bedienen, werde auch sonst von der Rechtsordnung nicht ohne weiteres geschützt, so der erste Zivilsenat des höchsten deutschen Gerichts. Die Auswirkungen des Urteils sind allerdings vorerst unklar. Die detaillierte Begründung soll erst in zwei bis drei Monaten veröffentlicht werden. Bis dahin will sich Microsoft Deutschland mit der US-Konzernmutter über das weitere Vorgehen beraten.