EBay und Co in Zugzwang

BGH stärkt Rückgaberechte von Online-Kunden

09.12.2009
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Rechte von Verbrauchern bei Käufen im Internet gestärkt und Anbieter wie die Plattform eBay in Zugzwang gebracht.
Der große Sitzungssaal des BGH
Der große Sitzungssaal des BGH
Foto: BGH

Denn laut einem Urteil vom Mittwoch reicht der Mausklick nicht aus, um bei einem Vertragsabschluss die Kosten für eine spätere Verschlechterung der Ware auf den Kunden abzuwälzen.

Diesen als Ausnahme vorgesehenen Wertersatz muss der Verbraucher nur dann zahlen, wenn er laut Urteil "spätestens bei Vertragsschluss in Textform" auf diese drohenden Kosten sowie "eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden". Ein derartiger Hinweis vor Vertragsabschluss ist allerdings bei eBay aus technischen Gründen nicht möglich.

Bei eBay gelte der Käufer bereits mit dem Tastendruck als belehrt darüber, dass er den Wertersatz für genutzte und verschlechterte Ware zu tragen habe, erklärte ein Sprecher des BGH. Anlass der Entscheidung war eine Klage der Verbraucherzentralen gegen ein Unternehmen, das über eBay Kinder- und Babybekleidung verkauft (VIII ZR 219/08).

Plattformen wie eBay zwingt das neue Urteil, ihre Regelungen zum Wertersatz zu ändern. "Ein Kunde muss die Kosten für einen schleifenden Videorekorder oder zerkratzte Schuhsohlen erst erbringen, wenn er in schriftlicher Form darüber belehrt wurde und er seine Ware nur so genutzt hat, wie dies vorgesehen ist", erklärte der BGH-Sprecher. Internethändlern riet er, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu prüfen. Diese müssten "eindeutig, klar und transparent" sein.

Der BGH hob damit ein Urteil der Münchner Vorinstanz nur zum Teil auf. Während er die Klausel zum Wertersatz bemängelte, hielt er eine weitere Klausel für wirksam, nach der ein Gesetzestext in den Geschäftsbedingungen nur zum Teil zitiert wird. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte darin eine Verschleierung der Rechte der Verbraucher gesehen.

Nach Ansicht von eBay sollten die Bedürfnisse von Händlern und Verbrauchern gleichermaßen berücksichtigt werden. Zwar sei das Widerrufsrecht bei Internet-Käufen ein wichtiger Schutz für die Verbraucher. "Gleichzeitig muss es mit Blick auf die Händler jedoch auch effiziente Schutzmöglichkeiten vor einem Missbrauch des Widerrufsrechts geben", erklärte das Unternehmen in Berlin.

"Das Recht zum An- und Ausprobieren sollte aus unserer Sicht im Internet-Handel genau so weit reichen wie im stationären Handel ­ aber auch nicht weiter", meinte eBay weiter. Händler sollten die Möglichkeit haben, Käufer zu einem Wertersatz zu verpflichten. (dpa/tc)