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BGH stärkt Markenrechte im Internet

15.03.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Bundesgerichtshof (BGH) hat nun teilweise Klarheit in einem jahrelangen Rechtsstreit um Markenrechte im Internet geschaffen: Betreiber von Online-Auktionshäusern müssen Angebote mit offensichtlich gefälschten Markenprodukten bei Kenntnis sofort sperren. Sämtliche Offerten auf die Verletzung von Markenrechten zu überprüfen sei ihnen jedoch nicht zuzumuten. Auch ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe nicht.

Hintergrund ist ein inzwischen über vier Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen dem Uhrenhersteller Montres Rolex und dem Internet-Auktionshaus Ricardo.de, auf dessen Seiten als gefälscht gekennzeichnete Rolex-Uhren angeboten worden wurden. Der Uhrenhersteller hatte daraufhin Ricardo.de auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verklagt. Mit unterschiedlichem Erfolg: Das Landgericht Köln gab Rolex in allen Punkten Recht, das Oberlandesgericht wies die Klage ab. Wie der BGH nunmehr klärend feststellte, trifft Ricardo.de zumindest keine Verpflichtung auf Auskunftserteilung und Schadensersatz gegenüber Montres Rolex. Was den Unterlassungsanspruch betrifft, traf der BGH hingegen keine abschließende Entscheidung, sondern verwies den Rechtsstreit in dieser Frage an das OLG zurück. (mb)