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BGH: Kein umfassender Haftungsausschluss bei Online-Banking

13.12.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Banken können die Haftung für zeitweilige Unterbrechungen ihrer Online-Zugänge nicht für jeden Fall ausschließen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dem Urteil zufolge verstoße ein umfassender Haftungsausschluss gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG). Danach könnten sich die Banken "jedenfalls nicht von der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit freizeichnen".

In dem Verfahren ging es um eine von einem Verbraucherschutzverein beanstandete Klausel in den Geschäftsbedingungen der Postbank. Darin heißt es: "Aus technischen und betrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum ... Online-Service möglich." Sie schränke den grundsätzlich "rund um die Uhr" eröffneten Zugang der Kunden zum Online-Dienst ein und damit auch den Umfang der vertraglichen Leistungspflicht der beklagten Bank. Insofern sei sie "als umfassende Haftungsfreizeichnung für technisch oder betrieblich bedingte Beschränkungen und Unterbrechungen des Services zu verstehen". Dies sei ein Verstoß gegen das AGBG. Die Bank hatte in der Klausel darauf hingewiesen, dass Unterbrechungen des Online-Zugangs nicht nur auf höherer Gewalt, sondern etwa auch auf Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten beruhen können. Ein Postbank-Sprecher hat unterdessen angekündigt, dass das Unternehmen seine

Geschäftsbedingungen umgehend ändern wolle.