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BGH: Internet-Auktionen sind rechtsverbindlich

08.11.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem Grundsatzurteil Verkaufsangebote aus Internet-Auktionen denen von herkömmlichen Versteigerungen gleichgesetzt. In der Begründung hieß es, ein wirksamer Vertrag könne auch per Mausklick zustandekommen.

Dem Urteil vorausgegangen war die Klage eines Mannes, der beim Online-Auktionshaus Ricardo.de ein Auto für rund 26.000 Mark ersteigert hatte, dessen Listenpreis bei 57.000 Mark lag. Nach der Erteilung des Zuschlags wollte der Anbieter, ein Münsteraner Autohändler, den Wagen nicht ausliefern. Das Angebot sei "nicht ernst gemeint" gewesen.