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BGH hebt Freisprüche im Mannesmann-Prozess auf

21.12.2005
Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die übrigen Angeklagten im Mannesmann-Prozess müssen erneut vor Gericht.

Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts am Mittwoch in Karlsruhe auf. Das Verfahren muss nun vor einem Landgericht wiederholt werden. Welches Gericht dies sein wird, blieb zunächst offen.

In dem spektakulären Fall geht es um insgesamt 57 Millionen Euro an Prämien und Pensionsabfindungen, die an Manager und Ex-Vorstände gezahlt worden waren, nachdem der britische Mobilfunkkonzern Vodafone Anfang 2000 den Mannesmann-Konzern übernommen hatte.

Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann sowie der Ex-IG-Metallvorsitzende Klaus Zwickel und der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk waren wegen des Verdachts der schweren Untreue angeklagt worden. Sie hatten dem für die Ausschüttungen zuständigen Aufsichtsrats-Präsidium angehört.

Dem einstigem Mannesmann-Chef Klaus Esser, der - zusätzlich zur vertraglichen Abfindung von rund 15 Millionen Euro - einen 16-Millionen-Euro-Bonus bekommen hatte, war Beihilfe zur Untreue vorgeworfen worden. Auf der Anklagebank saßen außerdem Jürgen Ladberg, Ex-Betriebsratsvorsitzender und Dietmar Droste, ein früherer Mitarbeiter, der mit den umstrittenen Beschlüssen befasst war. (dpa(tc)