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BGH erweitert Patentrichtlinien für Software

26.06.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Wie die "Financial Times Deutschland" berichtet, hat der Bundesgerichtshof die rechtlichen Möglichkeiten für die Patentierung von Software erweitert. Die Richter hatten kürzlich über die Patentierbarkeit eines Spracherkennungsgeräts zu entscheiden. Dabei wurde der Rechner als "technischer Gegenstand" und die Software als "Eigenschaft" und somit Bestandteil des PCs betrachtet. Beide Teile wurden als patentierfähig eingestuft. Somit erfüllt auch Software für sich alleine genommen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Patentschutz. Rechtsexperte Professor Winfried Tilmann spricht von einem "juristischen Durchbruch", warnte jedoch vor zu früher Euphorie, da sich erst noch zeigen müsse was die Entscheidung in der Praxis bedeutet.