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BGH bestätigt: Magenta-Rot = Deutsche Telekom

11.09.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Deutsche Telekom hat ihre Werbefarbe mit Erfolg gegen Nachahmer verteidigt. Wie der Bonner Konzern mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) anderen TK-Unternehmen den Auftritt in Magenta-Rot untersagt.

Die Telekom hatte sich in einem Rechtsstreit gegen Zeitungsanzeigen aus dem Jahr 1999 zur Wehr gesetzt. Darin hatte der Konkurrent Mobilcom in magenta-farbenen Lettern für sein Angebot geworben und Telekom-Kunden zum Wechsel aufgefordert. Die Karlsruher Richter befanden nun, dass viele Verbraucher die Farbe des Mobilcom-Angebots mit dem Angebot der Deutschen Telekom identifiziert hatten. So werde der Rot-Ton in der Öffentlichkeit häufig mit der Deutschen Telekom verbunden.

Nach Auskunft eines Telekom-Sprechers hat das Unternehmen im Jahr 1995 Magenta als "konturlose Farbmarke" schützen lassen. (mb)