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BGH bestätigt Gebührenerhöhung der Telekom von 1996

03.07.1998
Von md 
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH), Karlsruhe, hat die „Tarifreform 1996" der Deutschen Telekom AG genehmigt. Die damals festgelegten Preise könnten nicht als überhöht angesehen werden. Als zu teuer hatte der Münchner Rechtsgelehrte Volker Thieler die Forderungen des damaligen Noch-Monopolisten befunden und geklagt.