Datenkrake

BfDI erinnert an Whatsapp-Verbot für alle Bundesbehörden

13.05.2020
Von 
Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.
Der Messenger Whatsapp darf keinesfalls von Bundesbehörden verwendet werden. Weder zur internen noch zur externen Kommunikation.

Infolge der Coronakrise sind auch viele Mitarbeiter von Behörden in das Home Office ausgewichen. Doch das darf nicht dazu führen, dass deshalb der für die behördliche Kommunikation erforderliche Datenschutz vernachlässigt wird. Insbesondere die Verwendung des Messengers Whatsapp ist in Bundesbehörden ausdrücklich untersagt. Das hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in einem Schreiben an alle Bundesministerien und oberste Bundesbehörden ausdrücklich festgestellt. Das gilt sowohl für die Kommunikation innerhalb der Behörde als auch für die Kommunikation zwischen Behörde und Bürgern.

Der Einsatz von Whatsapp ist in Unternehmen problematisch und für Bundesbehörden komplett ausgeschlossen.
Der Einsatz von Whatsapp ist in Unternehmen problematisch und für Bundesbehörden komplett ausgeschlossen.
Foto: mirtmirt - shutterstock.com

Der Bundesbeauftragte erklärt in dem uns vorliegenden Schreiben: „Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass der Einsatz von Whatsapp für eine Bundesbehörde ausgeschlossen ist. Das gilt für sämtliche Formen und Adressaten der Kommunikation.“ Und weiter: „Allein durch die Versendung von Nachrichten werden jedes Mal Metadaten an Whatsapp zugeliefert. Es ist davon auszugehen, dass diese dann unmittelbar an Facebook weitergegeben werden. Allein aus der Tatsache, dass zum Beispiel ein Bürger mit einer Bundesbehörde kommuniziert hat, sowie der Häufigkeit der Nachrichten lassen sich Rückschlüsse ziehen. Diese tragen – wenn auch nur als kleiner ‚Mosaikstein‘ – zur verstärkten Profilbildung bei Facebook bei.“

Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Foto: Bundesregierung/Kugler

Offensichtlich war dieses Verbot nicht allen Mitarbeitern der Bundesbehörden klar gewesen, denn in dem Schreiben, das vom 14. April 2020 datiert, steht wie oben zitiert die Formulierung „aus gegebenem Anlass“.

Der obersten Datenschützer Deutschlands kann sich in seinem Rundschreiben einen kleinen Seitenhieb nicht verkneifen, wenn er schreibt: "Ich sehe das Bedürfnis der Bundesregierung, zeitnah und unmittelbar mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren und diese jenseits von Kettenbriefen und Falschmeldungen in sozialen Netzwerken verlässlich zu informieren. Wenn hierzu aber auf Whatsapp zurückgegriffen wird, zeigt dies in erster Linie, dass bislang versäumt wurde einen datenschutzfreundlichen Dienst zu etablieren".

Anfang März 2020 hatte bereits die EU-Kommission ihren Mitarbeitern empfohlen auf Whatsapp zu verzichten und stattdessen Signal zu verwenden. (PC-Welt)