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BfA: Keine Jagd auf Scheinselbständige

12.05.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) wird trotz der durch das Gesetz gegen Scheinselbständigkeit veränderten Rechtslage nichts an ihrer Betriebsprüfungspraxis ändern. Insbesondere werde es keine "Jagd auf Scheinselbständige" geben, hieß es in einer Mitteilung der Berliner Behörde. Die sogenannte Scheinselbständigkeit stelle nur einen von vielen prüfungsrelevanten Bereichen dar, zusätzliches Personal werde für diesen Komplex nicht zur Verfügung gestellt. Befürchtungen von Unternehmen, die BfA werde Denunziationen von Marktkonkurrenten gezielt nachgehen, seien unbegründet.