Sammelklage gegen die Gates-Company eingereicht

Bezirksrichter benennt Vermittler im Fall Microsoft

26.11.1999
MÜNCHEN (CW/IDG) - Im Antitrust-Verfahren gegen Microsoft hat Bezirksrichter Jackson überraschend einen Vermittler benannt. Richard Posner, Vorsitzender des Bundesberufungsgerichts in Chikago, soll versuchen, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Drei Anwälte haben unterdessen in Kalifornien eine Sammelklage gegen den Hersteller eingereicht. Damit erhöht sich der Druck auf die Gates-Company weiter.

Jackson hat nie einen Hehl daraus gemacht, daß ihm an einer außergerichtlichen Einigung gelegen ist. Die harsche Tatsachenfeststellung des Richters (Findings of Fact) vom 5. November, in der er Microsoft den Mißbrauch seiner Monopolstellung vorwirft, sollte nicht zuletzt diesem Ziel dienen.

Mit der Ernennung Posners als Vermittler erhöht sich nach Meinung von Experten aber auch der Druck auf die Kläger. Jackson betonte zwar, Posner würde in der Angelegenheit als Privatperson tätig werden. Der hochangesehene Jurist gilt jedoch als harter Kritiker der traditionellen Antitrust-Rechtsprechung. In mehreren Veröffentlichungen hatte er sich insbesondere gegen eine Zerschlagung von Unternehmen ausgesprochen, denen wie im Fall Microsoft eine Verletzung von Wettbewerbsgesetzen (Sherman Antitrust Act) vorgeworfen wird.

Prozeßparteien zeigen sich gesprächsbereit

Beide Prozeßparteien begrüßten die Initiative Jacksons. Microsofts Sprecher James Cullinan sprach von einem "positiven Schritt", der zu einer Lösung des Falls führen könne. Auch das US-Justizministerium signalisierte Gesprächsbereitschaft.

Weiteren Druck auf Microsoft könnte eine zwischenzeitlich in Kalifornien eingereichte Sammelklage ausüben. Drei Anwälte werfen dem Softwarekonzern im Namen von Millionen von Verbrauchern vor, seine Monopolstellung dazu mißbraucht zu haben, für seine Betriebssysteme Windows 95 und Windows 98 zu hohe Preise zu verlangen.

Die Grundlage für diese Anschuldigungen bilden die Findings of Fact von Richter Jackson. Dieser hatte unter anderem argumentiert, Microsoft habe für jede Betriebssystem-Lizenz 40 Dollar mehr veranschlagt, als dies unter Wettbewerbsbedingungen möglich gewesen wäre. Kommt allerdings eine außergerichtliche Einigung zustande, könnte diese Tatsachenfeststellung nicht als Beweismaterial in anderen Prozessen herangezogen werden.

Einem Bericht der "New York Times" zufolge könnte nun eine Flut weiterer Klagen auf die Gates-Company zukommen. Nach Einschätzung von Experten drohen dem Hersteller dann unter Umständen Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe. Eine Microsoft-Sprecherin bestätigte, daß eine ähnliche Klage gegen das Unternehmen auch im US-Bundesstaat Louisiana anhängig sei. In US-Medien ist von mindestens drei weiteren Verfahren die Rede.

Kurz vor der Einsetzung des Vermittlers Posner hatte Bezirksrichter Jackson die Termine für die nächsten Schritte im Washingtoner Verfahren festgesetzt: Die Kläger - das US-Justizministerium und 19 Bundesstaaten - sollen demnach am 6. Dezember 1999 ihre Einschätzung der Rechtslage in einem auf maximal 70 Seiten begrenzten Schriftstück darlegen. Für Microsoft läuft die Frist bis zum 17. Januar 2000. Eine schriftliche Antwort auf die Darlegungen der Gegenseite müssen die Kläger am 24. Januar, die Verteidigung am 31. Januar vorlegen. Eine abschließende mündliche Anhörung ist für den 22. Februar anberaumt.