Computer und Recht/

Betriebsrat hat keinen PC-Anspruch

03.05.1996

DUESSELDORF (CW) - Ein PC gehoert nicht zum erforderlichen Mindestmass an technischer Ausstattung fuer den Betriebsrat, auch nicht bei einer Unternehmensgroesse von 320 Arbeitnehmern. Vielmehr gilt auch hier, dass unter Beruecksichtigung aller Umstaende des einzelnen Falles anhand der konkreten Verhaeltnisse des Betriebes zu bestimmen ist, welche sachlichen Mittel der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Verfuegung stellen muss.

Landesarbeitsgericht Duesseldorf, Aktenzeichen: 11 TaBV 60/94