BVDW

Bestätigungs-Mails für Newsletter sind keine Werbung

23.11.2012
Von 
Thomas Cloer war Redakteur der Computerwoche.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) protestiert gegen ein Urteil des OLG München zum sogenannten Double Opt-In.

Mit dem Urteil (Az. 29 U 1682/12) sorge das Gericht derzeit für Rechtsunsicherheit bei deutschen Unternehmen, schreibt der BVDW in einer Stellungnahme. Nach Auffassung der Münchner Richter gelten demnach Emails zur Bestätigung über die Einwilligung in den Erhalt von Newslettern bereits als einwilligungsbedürftige Werbung. Sollte diese Rechtsansicht bestätigt werden befürchtet der BVDW das Aus für das in der Unternehmenspraxis bewährte Double-Opt-In-Verfahren beim Newsletter-Versand.

Der BVDW spricht sich für die Schaffung von Rechtssicherheit durch eine klarstellende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus. Nach Auffassung des Verbands kann nur ein Urteil des BGH die notwendigen rechtlichen Grundlagen und Sicherheit für deutsche Unternehmen bezüglich der Kommunikation über Emails und Newsletter herbeiführen.

"Bestätigungsmails zur beweissicheren Dokumentation einer Einwilligung zum Empfang von Newslettern dürfen bei werbefreier und neutraler Gestaltung nicht als Werbung und damit als unzumutbare Belästigung gewertet werden", sagt Michael Neuber, Justiziar des BVDW. "Mit dem aktuellen Urteil sorgt das OLG München für Unsicherheit in allen deutschen Unternehmen, die aktives E-Mail-Marketing betreiben. Die richterliche Entscheidung entspricht nicht den Gepflogenheiten der digitalen Kommunikation unserer Zeit."