Besseres Copyright für US-Programmierer

07.07.1989

WASHINGTON (IDG) - Der US Supreme Court in Washington D.C. hat eine Entscheidung gefällt, die zumindest in den USA für etwas mehr Klarheit bei Copyrightfragen sorgt: Unabhängigen Programmierern steht ihr Urheberrecht solange zu, wie der Vertreiber oder Auftraggeber es nicht explizit per Vertrag erwirbt.

Der Richterspruch aus Washington macht klar, daß den Verfassern von Text, Musik, Computer-Code oder Kunstwerken anderer Art, die im Auftrag arbeiten, das Urheberrecht grundsätzlich erhalten bleibt. Bislang war die angelsächsische Rechtsprechung im Fall einer Auftragsarbeit dahingehend interpretiert worden, daß das Werk als "work for hire" zu gelten hatte - und den Autoren somit das Recht verloren ging, ihre Arbeit auch an andere als den Auftraggeber zu veräußern.

Probleme, die durch diesen Richterspruch zumindest einer Klärung näher sind, traten insbesondere dadurch auf, daß unabhängigen Programmentwicklern Teile eines größeren Projektes überantwortet wurden, zum Beispiel das Entwickeln eines Druckertreibers oder die Erstellung eines bestimmten Teiles einer Anwendung. Hier ist jetzt klar, daß die Urheberrechte solange beim Autor verbleiben, wie nicht eine explizite Regelung im Vertragswerk vorhanden ist.