Besserer Verbraucherschutz bei Service-Rufnummern und SMS-Abo-Diensten

10.09.2007
Von 
Diego Wyllie hat Wirtschaftsinformatik an der TU München studiert und verbringt als Softwareentwickler und Fachautor viel Zeit mit Schreiben – entweder Programmcode für Web- und Mobile-Anwendungen oder Fachartikel rund um Softwarethemen.
Für die Nutzung von Service-Rufnummern und so genannten Abo-Diensten per SMS gelten seit dem 1. September 2007 wichtige neue Regelungen.

Die neuen Vorschriften verpflichten die Unternehmen, wesentlich deutlicher als bisher auf die Preise ihrer Services hinzuweisen und Abonnement-Verträge unmissverständlich anzukündigen. Die neuen Regelungen beruhen auf dem Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vom 18.02.2007. "Wir sind sicher, dass sich auf dieser Grundlage der Trend einer stärkeren Nutzung von Service-Rufnummern fortsetzen wird und die Gesprächsminuten in diesem Bereich weiterhin steigen", so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- Mehrwertdiensten (VATM). Denn grundsätzlich müsse bei der Preisangabe in der Werbung deutlich, gut sichtbar und lesbar, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer der Preis angegeben werden. Dies gelte für 0900-, 0118-, 0180-, 0137- und 012er-Rufnummern gleichermaßen. Dabei ist in der Werbung bei allen Nummern immer auch auf die Möglichkeit abweichender Mobilfunktarife hinzuweisen.