Gesetzentwurf

Bessere Bedingungen für Handyverträge

28.01.2020
Von 
Denise Bergert ist Fotografin und IT-Journalistin aus Chemnitz.
Das Bundesjustizministerium plant mit einem Gesetzentwurf bessere Bedingungen für Laufzeitverträge.

Das Bundesjustizministerium hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem die Rechte der Verbraucher bei Laufzeitverträgen stärken soll. Die „Regelungen sollen die Position der Verbraucher gegenüber den Unternehmern weiter verbessern und erreichen, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsinhalte faireren Regelungen unterliegen,“ heißt es in der offiziellen Mitteilung des Justizministeriums.

Das Justizministerium hat einen neuen Gesetzentwurf für Laufzeitverträge vorgelegt.
Das Justizministerium hat einen neuen Gesetzentwurf für Laufzeitverträge vorgelegt.
Foto: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Durch eine Änderung des Paragrafen 309 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll unter anderem die Mindestvertragslaufzeit von neu abgeschlossenen Laufzeitverträgen – beispielsweise für Fitnesstudio, Festnetz oder Mobilfunk – angepasst werden. Waren bislang unter anderem bei Mobilfunkverträgen 24 Monate üblich, soll die Mindestvertragslaufzeit nun auf zwölf Monate verkürzt werden. Versäumen Kunden die vorgegebenen Kündigungsfristen, will der Gesetzentwurf künftig vor der automatischen Verlängerung schützen. Durch eine Änderung im BGB sollen sich Verträge künftig nur noch maximal um drei Monate verlängert, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig beim Anbieter eingegangen ist. Mit diesem Schritt will das Justizministerium Kunden einen schnelleren Wechsel zu günstigeren Angeboten erleichtern.

Neue Regelungen plant das Ministerium auch vor aufgedrängten Verträgen über unerlaubte Telefonwerbung. Diese Masche sei laut dem Ministerium nicht nur eine „unzumutbare Belästigung“, sondern führe in vielen Fällen auch noch dazu, „dass dem Verbraucher Verträge aufgedrängt oder untergeschoben werden, die er so nicht abschließen möchte.“ Aus diesem Grund müssen Gas- oder Stromverträge, die telefonisch abgeschlossen wurden, in Zukunft schriftlich oder per E-Mail vom Verbraucher bestätigt werden. Der Gesetzentwurf benötigt nun noch grünes Licht vom Kabinett, dem Bundestag und dem Bundesrat. (PC-Welt)